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Alpenkonvention
Die Alpenkonvention ist das weltweit erste völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen zum Schutz einer Bergregion. Erstmals definierte man damit ein Berggebiet über die nationalen Grenzen hinweg als funktionale geographische Einheit und als ein vor gemeinsamen Herausforderungen stehender Kultur- und Wirtschaftsraum. Die Schweiz übernimmt turnusgemäss 2011 und 2012 die Präsidentschaft von Slowenien.
Wirkungsraum der Alpenkonvention
Die Alpen schützen und nachhaltig entwickeln
Ziel des Übereinkommens sind der Schutz und die nachhaltige Entwicklung des Alpenraums.
Konkrete Massnahmen zur Umsetzung der Ziele der Alpenkonvention finden sich in den Durchführungsprotokollen zu den Sachbereichen:
Das Protokoll «Streitbeilegung» regelt das Prozedere zur Lösung von Konflikten zwischen Vertragsparteien.
Letzte Änderung: 09.12.2005 | Grösse: 20 kb | Typ: PDF
Die nationalen Delegationen der Mitgliedsländer beraten gemeinsam mit im Alpenraum tätigen Organisationen wie CIPRA (Internationale Alpenschutzkommission), ICAS (Interacademic Commission for Alpine Studies) oder SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete) über alpenweit relevante Herausforderungen wie Klimawandel, Energieproduktion oder Transitverkehr. In ihrem Mehrjahresprogramm legt die Alpenkonvention thematische Schwerpunkte fest. Arbeitsgruppen erarbeiten zu diesen Schwerpunkten und weiteren Themen Umsetzungsmassnahmen und Handlungsempfehlungen beispielsweise für den Umgang mit Naturrisiken oder für den Betrieb von Kleinkraftwerken.
Die Rahmenkonvention der Alpenkonvention wurde zwischen 1994 und 1999 von allen Vertragsparteien ratifiziert. Die Mehrheit der Vertragsparteien hat seit 2002 alle Protokolle ratifiziert und in Kraft gesetzt, zwei Vertragsparteien haben mehrere Protokolle ratifiziert.
Politischer Prozess in der Schweiz
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