RPG 1: Umsetzung in den Kantonen

Die Kantone setzen das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) um – in enger Zusammenarbeit mit ihren Regionen und Gemeinden. Das Gesetz verlangt, dass die künftige Siedlungsentwicklung in erster Linie in den bestehenden Bauzonen erfolgt. Der Paradigmenwechsel stellt die Planungsbehörden vor anspruchsvolle Aufgaben.

Ab Inkrafttreten des revidierten Gesetzes am 1. Mai 2014 hatten die Kantone fünf Jahre Zeit, um ihre Richtpläne anzupassen. In Kantonen, die am 30.04.2019 keinen vom Bundesrat genehmigten Richtplan haben, galt ein Einzonungsstopp. Dasselbe galt, wenn sie keine dem RPG entsprechende Regelung zum Mehrwertausgleich haben. Seit Oktober 2022 verfügen alle Kantone über Richtpläne, die dem revidierten RPG entsprechen.

Übersichtskarte Richtplanung der Kantone

Kantonale Richtpläne

Der Richtplan ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kantone. Er stimmt die raumwirksamen Tätigkeiten aller staatlichen Ebenen im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung ab. Kantonale Richtpläne müssen zwingend eine kantonale Raumentwicklungsstrategie enthalten, das Siedlungsgebiet festlegen sowie aufzeigen, wie Siedlungen nach innen entwickelt und die Bauzonen dimensioniert werden sollen.  

Einzonungsstopp

Das Raumplanungsgesetz verlangt, dass die Kantone einen Ausgleich für planungsbedingte Mehrwerte einführen. In Kantonen, die keine entsprechende bundesrechtskonforme Regelung haben, galt ein Einzonungsstopp. Dasselbe galt für Kantone, die am 1.5. 2019 keinen an das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) angepassten Richtplan hatten. Momentan untersteht kein Kanton einem solchen Einzonungsstopp.

Mehrwertabgabe

Die raumplanungsrechtliche Mehrwertabgabe dient dem Ausgleich planungsbedingter Mehrwerte, die insbesondere bei Einzonungen entstehen.

Revision RPG 1

Das revidierte Raumplanungsgesetz sorgt für einen haushälterischen Umgang mit dem Boden.

Siedlungsentwicklung nach innen

Noch immer wächst die Siedlungsfläche in der Schweiz. Sollen das Kulturland geschont und die landschaftlichen Qualitäten und Freiräume erhalten bleiben, gilt es, die vorhandenen Siedlungsflächen besser zu nutzen und qualitativ aufzuwerten.

Bauzonen

In der Schweiz darf grundsätzlich nur innerhalb von Bauzonen gebaut werden. Diese belegen eine Gesamtfläche von 234'337 Hektaren. Davon sind weit über achtzig Prozent bereits überbaut.
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