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Der Bundesrat hat seine Strategie für die Nachhaltige Entwicklung aktualisiert. Beim Bericht «Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011» handelt es sich nach 1997 und 2002 um die dritte Nachhaltigkeitsstrategie. Sie führt die Bemühungen weiter, die weltweit vor 20 Jahren mit dem Bericht «Our common future» der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung - nach deren Vorsitzenden auch «Brundtland-Bericht» genannt - ihren Anfang nahmen. Eine Entwicklung ist nachhaltig, wenn sie die Ziele der ökologischen Verantwortung, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der gesellschaftlichen Solidarität in Einklang bringt.
Die neue Strategie des Bundesrates gibt Antworten auf acht prioritäre «Schlüsselherausforderungen»: Klimawandel und Naturgefahren; Energie; Raumentwicklung und Verkehr; Wirtschaft, Produktion und Konsum; Nutzung natürlicher Ressourcen; sozialer Zusammenhalt, Demografie und Migration; Gesundheit, Sport und Bewegungsförderung; globale Entwicklungs- und Umweltherausforderungen. Zudem legt sie Massnahmen in drei Gebieten mit ausgeprägtem Querschnittscharakter fest: Finanzpolitik; Bildung, Forschung, Innovation und Kultur.
Der Aktionsplan umfasst insgesamt 30 handlungsorientierte Massnahmen. Beispielsweise ist in der Herausforderung «Klimawandel und Naturgefahren» als Massnahme ein Klimagesetz geplant. Damit soll die Schweiz die internationalen Verpflichtungen sowohl für die Minderung der Treibhausgasemissionen als auch für die Anpassung an den Klimawandel umsetzen. In der Herausforderung «Wirtschaft, Produktion und Konsum» will der Bundesrat eine nachhaltige Immobilienstrategie des Bundes realisieren, um u.a. den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen der Bundesbauten zu vermindern. Oder im Bereich «Bildung, Forschung, Innovation» will der Bundesrat die Nachhaltige Entwicklung auf allen Bildungsstufen verstärkt verankern.
Der Aktionsplan ist kein zusätzliches Aktivitätsprogramm des Bundes. Die Massnahmen stellen Schwerpunktsetzungen oder Akzentverschiebungen innerhalb der bestehenden Politiken in Richtung Nachhaltige Entwicklung dar.
Verschiedene Begleitmassnahmen unterstützen die Umsetzung. So soll ein breit angelegtes Nachhaltigkeitsmonitoring mittels Indikatoren aufzeigen, wie die Entwicklung in Bezug auf die gewünschte Richtung zu beurteilen ist und wo weitere Anstrengungen im Hinblick auf eine Nachhaltige Entwicklung erforderlich sind. Politische Vorhaben, die grosse Auswirkungen auf die Nachhaltige Entwicklung haben können, sollen künftig vermehrt mittels einer «Nachhaltigkeitsbeurteilung» begutachtet und optimiert werden.