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Grenzüberschreitende Agglomerationen
Gemäss Bundesamt für Statistik BFS wurden 1980 fünf grenzüberschreitende Agglomerationen gezählt: Genf, Basel, Chiasso-Mendrisio, Kreuzlingen und Schaffhausen. Bis ins Jahr 2000 stieg die Zahl auf 10 grenzüberschreitende Agglomerationen an mit insgesamt 191 ausländischen Gemeinden und über 900'000 Einwohnern: Basel, Como-Chiasso-Mendrisio, Genf, Dornbirn-Altstätten-Heerbrugg, Konstanz-Kreuzlingen, Vaduz-Buchs, Lugano, La Chaux-de-Fonds-Le Locle-Morteau, Arbon-Rorschach und Schaffhausen.
Die für die Beziehungen zu den angrenzenden Regionen wichtige grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist ein Element der schweizerischen Aussenpolitik. Obwohl letztere in den Kompetenzbereich des Bundes fällt, entwickeln und koordinieren die Kantone ihre grenzüberschreitenden Beziehungen autonom. Dabei gibt es die verschiedensten Formen der Zusammenarbeit, angefangen bei der Zusammenarbeit von regionalen Institutionen bis hin zu internationalen Abkommen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gründet ebenso auf internationalem wie auf nationalem und kantonalem Recht.
Als Teil der Regionalpolitik und der Integrationspolitik des Bundes sowie angesichts ihrer ständigen Weiterentwicklung kommt der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eine besondere Bedeutung zu. Zu ihrer Stärkung sind verschiede Instrumente bereitgestellt worden.
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