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Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012-2015

Seit 1997 hält der Bundesrat seine Politik für eine nachhaltige Entwicklung im Rahmen der «Strategie Nachhaltige Entwicklung» fest. Die neue Strategie, welche der Bundesrat als Teil des Berichts über die Legislaturplanung 2011-2015 verabschiedet hat, definiert die Stossrichtungen für die nächsten vier Jahre, unter anderem über einen erneuerten Aktionsplan. Die Strategie ist zudem ein wichtiger Beitrag der Schweiz für die UNO-Konferenz für Nachhaltige Entwicklung («Rio+20»), die im Juni 2012 in Brasilien stattfinden wird. Die fünf Leitlinien sind im Sinne der Kontinuität der Vorgängerstrategie (2008-2011) entnommen.
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Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012-2015
Letzte Änderung: 23.01.2012 | 563 kb | PDF

Der Aktionsplan

Der Aktionsplan für die Jahre 2012 bis 2015 enthält eine Reihe Massnahmen, die nach zehn Schlüsselherausforderungen gegliedert sind. Dabei wird zwischen zwei Massnahmenkategorien unterschieden. Einerseits zeigen die laufenden Massnahmen - die bereits vom Bundesrat beschlossen worden sind - die Bandbreite der Aktivitäten des Bundes im Bereich der nachhaltigen Entwicklung auf, andererseits ermöglichen die neuen Massnahmen neue, spezifische Impulse zu setzen.

Der Aktionsplan der Strategie Nachhaltige Entwicklung gibt Antworten auf die folgenden Schlüsselherausforderungen:

  1. Das Klima schützen und die Naturgefahren bewältigen
  2. Den Energieverbrauch vermindern und erneuerbare Energien fördern 
  3. Eine nachhaltige Raumentwicklung gewährleisten
  4. Die wirtschaftliche Produktivität bei gleichzeitiger Entkoppelung vom Ressourcen- und Energieverbrauch steigern und den Konsum auf die Nachhaltige Entwicklung ausrichten
  5. Die natürlichen Ressourcen nachhaltig nutzen
  6. Den sozialen Zusammenhalt stärken, die kulturelle Entfaltung sowie die Integration fördern und demographische Herausforderungen frühzeitig angehen
  7. Die Gesundheit der Bevölkerung verbessern
  8. Bei globalen Entwicklungs- und Umweltherausforderungen Verantwortung übernehmen
  9. Die Finanzierung der öffentlichen Haushalte und der Sozialversicherungen langfristig sichern
  10. Bildung, Forschung und Innovation konsequent für die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung heranziehen
Zuständig für die Umsetzung sind jeweils die dafür verantwortlichen Fachämter aus der Bundesverwaltung. Der IDANE (Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung) setzt sich aus Mitgliedern der Fachämter zusammen und koordiniert die Umsetzung aller Massnahmen.

Politik der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz

Die Bilanz zur Umsetzung der Politik der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz zeigt auf, dass in verschiedenen Bereichen zahlreiche Fortschritte erzielt werden konnten, wie beispielsweise im öffentlichen Beschaffungs- und im Bauwesen. Dennoch zeigt das Nachhaltigkeitsmonitoring MONET deutlich, dass sich die Schweiz in vielen Bereichen noch nicht nachhaltig entwickelt.

Fünf Leitlinien

Die fünf Leitlinien basieren auf der Bundesverfassung (BV, Artikel 2, 54, 73) sowie auf internationalen Referenzdokumenten der UNO und der OECD:

  1. Zukunftsverantwortung wahrnehmen heisst, das Vorsorge-, Verursacher- und Haftungsprinzip zu fördern.
  2. Ausgewogene Berücksichtigung der drei Zieldimensionen bedeutet, dass keiner der drei Bereiche «ökologische Verantwortung», «wirtschaftliche Leistungsfähigkeit» und «gesellschaftliche Solidarität» stärker beansprucht wird als ein anderer.
  3. Nachhaltige Entwicklung soll als Denkansatz in alle Politikbereiche und -prozesse des Bundesrates und der Bundesverwaltung einbezogen werden.
  4. Koordination zwischen den Politikbereichen erhöhen und Kohärenz verbessern: Wichtige politische Entscheide sollen frühzeitig und auf transparente Weise auf ihre sozialen, ökonomischen und ökologischen Auswirkungen geprüft und beurteilt werden.
  5. Nachhaltige Entwicklung partnerschaftlich realisieren: Alle institutionellen Ebenen (Kantone, Gemeinden, Regionen, Bund) sollen konstruktiv zusammenarbeiten und ihre wichtige Rolle als Schnittstelle zur Zivilgesellschaft und zum Privatsektor wahrnehmen.

Die Leitlinien sind unbefristet gültig und werden in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2008-2011 aufgeführt

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Evaluation Strategie Nachhaltige Entwicklung, 2011
Letzte Änderung: 21.03.2011 | 1064 kb | PDF

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