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Der Aktionsplan für die Jahre 2012 bis 2015 enthält eine Reihe Massnahmen, die nach zehn Schlüsselherausforderungen gegliedert sind. Dabei wird zwischen zwei Massnahmenkategorien unterschieden. Einerseits zeigen die laufenden Massnahmen - die bereits vom Bundesrat beschlossen worden sind - die Bandbreite der Aktivitäten des Bundes im Bereich der nachhaltigen Entwicklung auf, andererseits ermöglichen die neuen Massnahmen neue, spezifische Impulse zu setzen.
Der Aktionsplan der Strategie Nachhaltige Entwicklung gibt Antworten auf die folgenden Schlüsselherausforderungen:
Die fünf Leitlinien basieren auf der Bundesverfassung (BV, Artikel 2, 54, 73) sowie auf internationalen Referenzdokumenten der UNO und der OECD:
Die Leitlinien sind unbefristet gültig und werden in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2008-2011 aufgeführt
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