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Kantonale Richtpläne
Das Instrument des kantonalen Richtplanes ist mit dem Raumplanungsgesetz (RPG) vom 22. Juni 1979 eingeführt worden. Danach sind kantonale Richtpläne in der Regel alle 10 Jahre gesamthaft zu überprüfen und nötigenfalls zu überarbeiten. Die Hälfte der Kantone verfügt inzwischen bereits über einen vom Bundesrat genehmigten Richtplan der zweiten Generation, in praktisch allen übrigen Kantonen sind die Arbeiten im Gang und zum Teil bereits weit fortgeschritten.
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