Der Bund zeigt in den Konzepten und Sachplänen, wie er seine raumwirksamen Aufgaben wahrnimmt, welche Ziele er verfolgt und in Berücksichtigung welcher Anforderungen und Vorgaben er zu handeln gedenkt.
Das Instrument des kantonalen Richtplanes ist mit dem Raumplanungsgesetz (RPG) eingeführt worden. Danach sind kantonale Richtpläne in der Regel alle 10 Jahre gesamthaft zu überprüfen und nötigenfalls zu überarbeiten.
Jede Sekunde verschwindet in der Schweiz rund ein Quadratmeter Landwirtschaftsfläche. Eine der Hauptursachen dafür ist das rasche Wachstum der Siedlungsflächen. Gleichzeitig nimmt auch die Zersiedelung weiter zu.
Die Erhaltung von naturnahen Landschaften und von Erholungsräumen stellt eine wichtige Aufgabe der Raumplanung dar. Das ARE erfüllt diesen Auftrag zum Beispiel bei der Begleitung und Prüfung der kantonalen Richtpläne und der Sachpläne des Bundes.
Unter diesem Titel unterstützt das ARE innovative Projekte in den Bereichen Agglomerationspolitik, Nachhaltige Siedlungsentwicklung sowie «Synergien im ländlichen Raum».
Unter Raumbeobachtung versteht das ARE die systematische Analyse räumlicher Entwicklungen in Bezug auf spezifische Problemstellungen der Raumentwicklung und der Raumordnungspolitik.