Aufgaben des ARE

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) ist die Fachbehörde des Bundes für Fragen der räumlichen Entwicklung, der Mobilitätspolitik und der nachhaltigen Entwicklung. Es arbeitet mit Kantonen und Gemeinden zusammen. Auch ist es bei der internationalen Zusammenarbeit in räumlichen Belangen federführend. Das ARE folgt bei seinen Arbeiten der Vision, dass der Raum Schweiz nachhaltig gestaltet wird und das ARE diese Entwicklung massgebend mitsteuert.

Foto des ARE-Gebäudes.
ARE-Gebäude an der Worblentalstrasse 66 in Ittigen.
© Mischa Badertscher Architekten, Fotografie: Markus Beyeler

Am 1. Juni 2000 ist das ARE gegründet worden. Auf diesen Zeitpunkt hin wurden die Aufgaben des Bundesamts für Raumplanung, des Dienstes für Gesamtverkehrsfragen, der Nachhaltigen Entwicklung und der Alpenkonvention unter dem Dach des ARE zusammengelegt.

Das Bundesamt für Raumentwicklung

  • erarbeitet Grundlagen und Strategien für die Raum- und Verkehrsentwicklung sowie für die nachhaltige Entwicklung;
  • sorgt für die bundesinterne Koordination bei raum- und verkehrswirksamen Vorhaben;
  • trägt zur Gestaltung der Kernstädte und Agglomerationen bei und wirkt bei Ausgleichsmassnahmen im ländlichen Raum mit;
  • verantwortet die transnationale Zusammenarbeit in der Raum- und Verkehrsordnung;
  • besorgt zusammen mit den Kantonen die Rechtsaufsicht in der Raumplanung;
  • ist dafür verantwortlich, dass der Bund seine Tätigkeiten an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausrichtet.

 

Dokumente

https://www.are.admin.ch/content/are/de/home/bundesamt-fuer-raumentwicklung-are/aufgaben-des-bundesamts-fuer-raumentwicklung.html