Alpenkonvention

Die Alpenkonvention ist das weltweit erste völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen zum Schutz einer Bergregion. Erstmals definierte man damit ein Berggebiet über die nationalen Grenzen hinweg als funktionale geographische Einheit und als ein vor gemeinsamen Herausforderungen stehender Kultur- und Wirtschaftsraum.

© Alexis Kessler

Wirkungsraum und Ziele der Alpenkonvention

Alle Länder des Alpenraums sind in die Konvention eingebunden: Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Slowenien und die Schweiz. Die Alpenkonvention umfasst das Alpengebiet dieser acht Länder mit einer Gesamtbevölkerung von 14 Millionen Menschen. Ziel des Übereinkommens ist der Schutz und die nachhaltige Entwicklung des Alpenraums. 

Die nationalen Delegationen der Mitgliedsländer beraten gemeinsam mit Beobachterorganisationen über alpenweit relevante Herausforderungen wie Klimawandel, Energieproduktion oder Transitverkehr. In ihrem Mehrjahresprogramm legt die Alpenkonvention thematische Schwerpunkte fest.

Schweizer Vorsitz Alpenkonvention 2021/2022

Die Schweiz hatte 2021 und 2022 den Vorsitz der Alpenkonvention. In den beiden Präsidialjahren hat die Schweiz, gemeinsam mit den anderen Alpenstaaten und weiteren Partnern, den Klimaschutz und den nachhaltigen Verkehr im Alpenraum und in Alpenstädten vorangetrieben. Der Vorsitz der Alpenkonvention wurde im Rahmen der Tagung der Umwelt- und Verkehrsministerien der Alpenländer in Brig (VS) turnusgemäss von der Schweiz an Slowenien übertragen. Das Präsidium des «Zürich Prozess» wechselte von der Schweiz zu Frankreich.

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