Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit

Bern, 13.02.2024 - Am zweiten Runden Tisch zum Thema Wohnungsknappheit, der am 13. Februar 2024 in Bern stattfand, haben sich unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Bau- und Immobilienwirtschaft und der Zivilgesellschaft auf einen Aktionsplan verständigt. Der Aktionsplan empfiehlt über 30 Massnahmen, damit das Wohnungsangebot erhöht und mehr qualitätsvoller, preisgünstiger und bedarfsgerechter Wohnraum geschaffen wird.

Im Zentrum des zweiten Runden Tischs zum Thema Wohnungsknappheit stand der Aktionsplan Wohnungsknappheit, der in den vergangenen neun Monaten unter Einbezug der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der interessierten Kreise, namentlich der Bau- und Immobilienwirtschaft, erarbeitet wurde. Der Aktionsplan enthält über 30 empfohlene Massnahmen in folgenden Themenbereichen:

  • Innenentwicklung erleichtern und qualitätsvoll umsetzen;
  • Verfahren beschleunigen;
  • Genügend preisgünstigen und bedarfsgerechten Wohnraum sicherstellen.

Dazu gehören Massnahmen, welche die Durchmischung von Arbeits- und Wohnzonen erleichtern. Zudem soll an geeigneten Orten geprüft werden, ob vermehrt in die Höhe gebaut werden kann und bisherige Vorgaben zu Grenzabständen angepasst werden können. Eine weitere Massnahme besteht in einem Leitfaden, der die korrekte und transparente Durchführung der Interessenabwägung in Bewilligungsprojekten erleichtern wird. Mehrere Massnahmen zielen darauf ab, offensichtlich missbräuchliche Einsprachen zu reduzieren. Die bestehende Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus soll gezielt verbessert werden; so soll etwa bei Mehrausnützung ein Mindestanteil von preisgünstigem Wohnraum vorgesehen werden. Schliesslich sind auch Massnahmen für die besonderen Herausforderungen von Tourismusgemeinden vorgesehen.

Diese und weitere Massnahmen sollen dazu beitragen, das Wohnungsangebot zu erhöhen und mehr qualitätsvollen, preisgünstigen und bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen. Damit dies gelingt, braucht es ein gutes Zusammenspiel zwischen staatlichen Rahmenbedingungen und den Aktivitäten der Bau- und Immobilienwirtschaft. Der Aktionsplan setzt deshalb vor allem auf eine Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure und umfasst einen ausgewogenen Mix von Massnahmen, die den entsprechenden Partnern zur Umsetzung empfohlen werden.

Im Rahmen der Arbeiten der letzten Monate wurden auch Massnahmen diskutiert, die derzeit nicht weiterverfolgt werden - dies namentlich aus finanzpolitischen Gründen. Auch werden Massnahmen erwähnt, die unterschiedlich beurteilt werden.

Jährliche Umfrage zur Umsetzung der Massnahmen

Um den Fortschritt der Arbeiten im Sinne des Aktionsplans festzustellen, wird das Bundesamt für Wohnungswesen BWO beauftragt, bei den zuständigen Partnern einmal pro Jahr eine entsprechende Umfrage durchzuführen.

Der Auftrag für die Erarbeitung des Aktionsplans geht auf den ersten Runden Tisch zum Thema Wohnungsknappheit zurück, zu welchem Bundesrat Guy Parmelin am 12. Mai 2023 eingeladen hatte. Damals kamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Schluss, dass die Situation auf dem Schweizer Wohnungsmarkt sich zwar nicht äusserst angespannt präsentiert, sich aber in Richtung einer Wohnungsknappheit entwickelt.

Eine ungenügende Wohnraumversorgung führt meist zu stark steigenden Mieten mit entsprechenden sozialen Problemen. Sie kann überdies die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen und, wenn es zu Verdrängungen kommt, auch mit ökologischen Folgen verbunden sein.


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