Richtplan Kanton Zug: Bundesrat genehmigt Deponiestandort Stockeri mit Auflagen

Bern, 11.01.2006 - Der Richtplan des Kantons Zug sieht im Gebiet Stockeri der Gemeinde Risch eine Inertstoffdeponie vor. Der Standort dieses Vorhabens liegt im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Der Bundesrat genehmigt diesen Standort mit der Auflage, dass der Kanton bei der Anlage der Deponie und ihrer späteren Rekultivierung der besonderen Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes Rechnung tragen muss.

Im Mai 2005 genehmigte der Bundesrat den kantonalen Richtplan Zug. Damals beschloss er über den Standort der Deponie Stockeri erst nach vertieften Abklärungen zur Vereinbarkeit dieses Vorhabens mit den besonderen Anliegen des Landschaftsschutzes zu entscheiden. Das zuständige Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) prüfte in der Folge den Konflikt zwischen den Anliegen des Landschaftsschutzes und der Festlegung des Standorts durch den Kanton und hielt die Ergebnisse in einem Bericht fest.

Der Standortentscheid des Kantons Zug stützt sich auf eine Gesamtplanung und eine Evaluation der verschiedenen Optionen. Danach erfüllt der Standort die besonderen Anforderungen für die Deponie von vernässtem Material und Seekreide, erlaubt kurze Transportwege und beseitigt den bis etwa 2015 bestehenden Entsorgungsengpass. Die Ablagerungsphase ist mit vier bis sechs Jahren relativ kurz.

Die besondere Schutzwürdigkeit des BLN aus der Sicht des Landschaftsschutzes besteht vor allem in der Qualität der Seeuferlandschaft. Das betroffene Gebiet liegt nicht in unmittelbarer Ufernähe und grenzt an das Trassee der A4. Zwar erfüllt das Deponievorhaben das Gebot der ungeschmälerten Erhaltung der Landschaft nicht. Eine rücksichtsvolle Situierung der Deponie sowie besondere Rekultivierungsmassnahmen schaffen aber die Chance, ein heute weitgehend ausgeräumtes Gebiet landschaftliche und ökologisch aufzuwerten.

Mit den Auflagen, die Einsehbarkeit der Deponie vom Zugersee aus möglichst gering zu halten sowie besondere Massnahmen der ökologischen Aufwertung bei der Rekultivierung der Deponie zu ergreifen, hat der Bundesrat die Festsetzung des Deponiestandorts Stockeri im Richtplan des Kantons Zug nun genehmigt.


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