Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Jura

Ittigen, 28.09.2007 - Der Bundesrat hat den Richtplan des Kantons Jura genehmigt. Der bisher gültige Plan aus dem Jahr 1989 wurde vollständig überarbeitet. Der neue Richtplan hat zum Ziel, die Umweltqualität zu verbessern und gute Bedingungen für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Kanton zu schaffen. In einigen Punkten muss – nach Meinung des Bundesrates – der Richtplan noch überarbeitet werden.

Der Kanton Jura will sein wirtschaftliches Potenzial stärken und sich vermehrt als Wohn- und Wirtschaftsstandort positionieren. Ein attraktives Lebensumfeld und eine bessere Einbindung in das schweizerische und französische Städtenetz bilden die Voraussetzungen, um dieses Ziel zu erreichen. Der kantonale Richtplan beabsichtigt, die Landschaften und das architektonische Erbe aufzuwerten und leistungsfähige Verkehrsverbindungen zu den Nachbarstädten zu schaffen. Ebenso nimmt sich der Richtplan den regionalen Ungleichheiten an und regelt, mit welchen Massnahmen die kantonalen Behörden und Gemeinden die enthaltenen Ziele erreichen können.

Der Bundesrat stützt seinen Entscheid auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE. Laut diesem erfüllt der Richtplan die bundesrechtlichen Anforderungen und trägt den Aufgaben des Bundes und der Nachbarkantone in sinnvoller Weise Rechnung.

Der Kanton wird eingeladen, einige Objektblätter noch zu überarbeiten. Etwa jene zu den umgenutzten landwirtschaftlichen Bauten oder zu den Motocross- und Mototrial-Anlagen. Zudem soll der Kanton vermeiden, dass die Gemeinden zu grosse Bauzonen ausscheiden. Ferner wird verlangt, das Agglomerationsprogramm Delémont in den kantonalen Richtplan einzubinden und es müssen Grundlagen für den Schutz vor Naturgefahren erarbeitet werden.


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Michel Matthey, Leiter Richtplangruppe Westschweiz
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