Bundesrat genehmigt den Richtplan des Kantons Bern mit Vorbehalten

Bern, 16.06.2003 - Der Bundesrat hat heute den Richtplan des Kantons Bern genehmigt. Das Planwerk wurde vollständig neu erstellt und ersetzt den bisher gültigen Richtplan aus dem Jahr 1986. Da der revidierte Berner Plan sowohl inhaltlich als auch formal den Vorstellungen des Bundes nur bedingt entspricht, kann er nur mit einigen Vorbehalten genehmigt werden. Im Prüfungsbericht wird aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der neue Berner Richtplan im Kanton viel in Bewegung gesetzt hat und eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation darstellt.

Als Führungsinstrument des Regierungsrates dient der revidierte Berner Richtplan erklärtermassen dazu, Prioritäten festzulegen. Er strebt nicht Vollständigkeit an, sondern will den Rahmen setzen für nachgeordnete kantonale und regionale Planungsinstrumente. Entsprechend seiner Konzeption enthält der Richtplan nur wenige räumlich konkrete Aussagen und verzichtete ursprünglich auch auf eine Karte. Damit entspricht er den Anforderungen des Bundes an die kantonalen Richtpläne nur bedingt. Er unterscheidet sich auch von den neueren Planwerken der anderen Kantone. In dieser Beziehung, wie auch im Hinblick auf die behandelten Themen, bedarf der Richtplan im Rahmen der künftigen Weiterentwicklung und Bewirtschaftung noch der Vertiefung und Ergänzung:

  • Um die räumliche und inhaltliche Konkretisierung der Richtplanung zu verbessern, wird der Kanton aufgefordert, innerhalb von zwei Jahren sein geplantes Richtplan-Informationssystem im Internet aufzubauen. Dieses soll über die Richtplaninhalte hinaus die Verknüpfung mit den umfangreichen Grundlagen und mit den Aussagen der nachgeordneten Planungsebenen erlauben.
  • Bis zur nächsten Berichterstattung in vier Jahren hat der Kanton zudem die heute fehlenden Grundlagen zu folgenden Bereichen aufzuarbeiten: Bauzonen und Siedlungsentwicklung, Stand der Lärmsanierung, Fruchtfolgeflächen, räumliche Konflikte im Zusammenhang mit Naturgefahren, Abstimmung des Grundwasserschutzes mit anderen Raumnutzungen und Bodenschutz.

Bei den Regelungen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen wird der Richtplan in einigen Punkten mit der Genehmigung des Bundesrates geändert. Vorläufig nicht genehmigen konnte der Bundesrat die ausgeschiedenen Streusiedlungsgebiete in den Agglomerationen Bern, Biel, Burgdorf, Interlaken und Thun. Er verlangt vom Kanton eine Überprüfung der Abgrenzung nach räumlich-geographischen Kriterien und solchen der Erreichbarkeit. In Agglomerationsgemeinden ist für den Bund die Notwendigkeit der Stärkung der Dauerbesiedlung mittels erleichterten Umnutzungsmöglichkeiten nicht gegeben. In touristischen Gebieten will der Bundesrat die Umnutzungsmöglichkeiten auf die ganzjährige Wohnnutzung beschränkt wissen.

Dennoch kann festgehalten werden, dass der neue Richtplan im Kanton viel in Bewegung gesetzt hat und in einzelnen Themenbereichen innovative Lösungen aufzeigt. Insbesondere die Abstimmung von Verkehr, Siedlung und Lufthygiene (Berner Fahrleistungsmodell), die Koordination mit den Richtlinien der Regierungspolitik und dem Finanzplan und die zentrale Bedeutung, die einem Controlling der Richtplaninhalte und einer aussagekräftigen Raumbeobachtung zugemessen wird, sind richtungsweisend.



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