Bundesrat genehmigt die «Ergänzung Landschaft» zum Richtplan des Kantons Thurgau

Bern, 11.06.2003 - Der Bundesrat hat die «Ergänzung Landschaft» zum Richtplan des Kantons Thurgau genehmigt. Mit dieser Genehmigung erhalten die kantonalen Behörden die Grundlage, um die Öko-Qualitätsverordnung zu vollziehen und um die «Intensivlandwirtschaftszonen» im Sinne des Raumplanungsgesetzes auszuscheiden.

Die Ergänzung des Richtplans durch das Kapitel «Landschaft» setzt wichtige Leitplanken für den Landschaftsraum des Kantons Thurgau. Sie führt wesentlich weiter als jene der Vorlage von 1996, die im Rahmen der Gesamtüberarbeitung von der Genehmigung durch den Bundesrat ausgeklammert worden war. Mit den Festlegungen der «Ergänzung Landschaft» wird der bisherige punktuelle Schutz von Natur- und Landschaftsräumen geöffnet. Zentrales Element dieser Öffnung ist ein Netzwerk, das im Rahmen einer Gesamtbetrachtung die Funktionen und die Lebensräume von Fauna und Flora verbindet. Das Netzwerk soll bestehende Ausbreitungshindernisse von Tier- und Pflanzenarten beseitigen.

Der nun genehmigten Vorlage kommt über den Landschaftsschutz hinaus eine wichtige Funktion bei der landwirtschaftlichen Planung zu. Die im Rahmen eines gesamtkantonalen Landschaftsentwicklungskonzeptes erarbeiteten Massnahmen des Kantons zur Bewahrung der landschaftlichen Werte und zur Verbesserung der ökologischen Vielfalt schaffen die erforderlichen Voraussetzungen zur Anwendung der Öko-Qualitätsverordnung des Bundes. Es werden aber auch die nötigen Rahmenbedingungen zur Ausscheidung von «Intensivlandwirtschaftszonen» im Sinne des Raumplanungsgesetzes gesetzt.

Die Regionen und Gemeinden wurden in die Erarbeitung des Landschaftsentwicklungskonzeptes beigezogen. Die Bevölkerung sowie Gemeinden, Regionen, Nachbarkantone und Organisationen konnten sich im Rahmen des Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahrens zu den Inhalten des Richtplans äussern.



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