Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Genf

Bern, 14.03.2003 - Der Bundesrat hat den Richtplan des Kantons Genf genehmigt. Der bisher gültige Richtplan aus dem Jahre 1989 wurde vollständig überarbeitet. Das neue Planwerk stellt eine wertvolle Basis für die Weiterentwicklung der raumplanerischen Zusammenarbeit der Behörden aller Stufen dar. Mit der Genehmigung wird der Richtplan für die Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden verbindlich.

Mit dem neuen Richtplan verfügt Genf über ein sorgfältig erarbeitetes Instrument zur Bewältigung der wichtigsten Raumentwicklungsprobleme des Kantons, das auch die grenzüberschreitenden Aspekte gebührend berücksichtigt. Insbesondere wird damit eine verstärkte raumplanerische Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie mit dem Kanton Waadt, den benachbarten Grenzregionen und den Bundesstellen ermöglicht.

Im Bereich der Siedlungsentwicklung sieht der Kanton eine differenzierte Entwicklung für die verschiedenen Teile des Agglomerationsgebiets vor sowie eine allseits abgestimmte Raumplanung für die Entwicklungsschwerpunkte in der Region. Weitere Ziele des Richtplans sind die bessere Koordination der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung und die Sicherstellung eines multifunktionalen ländlichen Raums.

Die Zielsetzungen des kantonalen Richtplans entsprechen den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung und der Raumordnungspolitik des Bundes. Bezüglich der räumlichen Einordnung der Massnahmen des in Erarbeitung befindlichen Verkehrskonzeptes und des bestehenden kantonalen Umweltschutzkonzeptes wird vom Kanton verlangt, den Richtplan zu gegebener Zeit entsprechend zu ergänzen. Ausserdem lädt der Bundesrat den Kanton Genf ein, die raumplanerische Zusammenarbeit mit den Bundesstellen und dem Nachbarkanton zu verstärken.

Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE).



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