Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Obwalden

Bern, 20.02.2008 - Der Bundesrat hat den Richtplan des Kantons Obwalden genehmigt. Mit dem komplett überarbeiteten Richtplan legt der Kanton die Stossrichtung der künftigen räumlichen Entwicklung fest.

Der Kanton Obwalden will mit dem überarbeiteten Richtplan die raumplanerischen Rahmenbedingungen schaffen, um sich als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort zu positionieren. Die Festlegungen des Richtplans orientieren sich an den unterschiedlichen räumlichen Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Teilräume Obwaldens. Der Kanton rechnet mit einem relativ starken Wachstum der Bevölkerung. Wachsen sollen vor allem die gut erschlossenen und entwicklungsfähigen Siedlungsräume.

Raumplanung dient dem Standortwettbewerb

Der Kanton verfügt gesamthaft über zu grosse Bauzonenreserven, selbst wenn das angestrebte Wachstum der Bevölkerung berücksichtigt wird. Die Gemeinden sollen deshalb dafür sorgen, dass die Verfügbarkeit der bestehenden Landreserven innerhalb der Bauzonen erhöht wird. Im Regionalzentrum Sarnen soll ein Wirtschaftsentwicklungsgebiet von kantonaler Bedeutung entstehen. Hier will der Kanton mit einer besonders sorgfältigen Anordnung und Gestaltung der Bauten und Anlagen die Akzente für einen fortschrittlichen Kanton setzen.

Der Obwaldner Richtplan dient als Plattform für die räumliche Abstimmung von verkehrsintensiven Bauten und Anlagen mit überkommunaler Ausstrahlung: Vorgesehen ist, eine so genannte Negativplanung für diese Einrichtungen (Einkaufszentren, Fachmärkte, etc.) zu erstellen. So sollen mindestens die ungeeigneten Gebiete ausgeschieden werden.
 
Der Bundesrat hält in seinem Entscheid ausdrücklich fest, dass der Kanton bei allfälligen Erweiterungen von Bauzonen deren Gesamtfläche stabilisieren soll. Bis Ende 2009 muss der Kanton Obwalden dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) über seine entsprechenden Massnahmen Bericht erstatten.


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