Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Glarus

Bern, 16.04.2008 - Der Bundesrat hat den Richtplan des Kantons Glarus mit einigen Vorbehalten und Auflagen genehmigt. Der bisher gültige Richtplan aus dem Jahr 1989 wurde vollständig überarbeitet.

Der Kanton Glarus will die Attraktivität als offener Wirtschafts-, Wohn- und Erholungsraum erhalten und sich qualitativ weiterentwickeln. Die wachsende Mobilität hat die Beziehungen in den Wirtschaftsraum Zürich und zum Raum Sarganserland-Walensee intensiviert.

Zentrale Herausforderungen an die zukünftige Raumentwicklung sind einerseits der mit einem Rückgang von Bevölkerung und Arbeitplätzen verbundene Strukturwandel im Grosstal und im Mittelland, andererseits der steigende Bedarf an Siedlungsflächen und damit der zunehmende Druck auf die Landschaft im Glarner Unterland. Ohne geeignete Massnahmen der Raumplanung - beispielsweise die Festlegung von Entwicklungsschwerpunkten für Arbeiten und Wohnen - besteht die Gefahr der weiteren Zersiedelung.

Der Kanton Glarus verfügt im Tourismus über grosse Chancen und Potenziale. Wichtigste Ressource des Glarner Tourismus ist die einzigartige Kultur- und Gebirgslandschaft, welche durch die Nähe zum Wirtschaftsraum Zürich genutzt werden soll. Der Richtplan legt mit der Bezeichnung von touristischen Intensiv-, Extensiv- und Ausschlussgebieten die räumlichen Rahmenbedingungen fest.

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) kommt in seinem Prüfungsbericht zum Schluss, dass der Glarner Richtplan trotz einigen Mängeln und Lücken ein wichtiges Führungs-, Steuerungs- und Koordinationsinstrument für die zukünftige räumliche Entwicklung darstellt.

Der Bundesrat hat den Richtplan des Kantons Glarus mit einigen Vorbehalten und Auflagen genehmigt. Angesichts der relativ grossen Baulandreserven wird der Kanton eingeladen, im Bereich Siedlungsbegrenzung und -gliederung zuhanden der Gemeinden praktikable Vorgaben festzulegen. Die Festlegungen im Richtplan zu den Fruchtfolgeflächen (FFF) werden mit Vorbehalt genehmigt, weil der Auftrag zur Sicherung der FFF erst nach Abschluss der laufenden Erhebungen erledigt ist. Im Bereich Verkehr wird der Richtplan - mit Ausnahme der Luftfahrt und der Schifffahrt - von der Genehmigung ausgenommen, weil hier eine Richtplananpassung gestützt auf das Mobilitätskonzept Glarnerland in Vorbereitung ist.

Die im Kanton Glarus laufende Gemeindestrukturreform wird voraussichtlich eine baldige Überprüfung bzw. Anpassung des Richtplans notwendig machen.


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