Laufende Anpassung des Walliser Richtplans

Bern, 05.07.2000 - Der Bundesrat hat von den Ergebnissen der Überprüfung des Walliser Richtplanes und vom beabsichtigten weiteren Vorgehen Kenntnis genommen. Der 1988 genehmigte Richtplan soll nach einer Überprüfung der Walliser Regierung nicht gesamthaft überarbeitet, sondern wie bisher laufenden Anpassungen unterzogen werden. Der Bundesrat kann diesem Vorgehen zustimmen, sofern der Kanton Wallis dafür sorgt, dass die Betroffenen den Richtplan besser aus einer Gesamtsicht heraus beurteilen können.

Der Kanton Wallis aktualisiert seinen Richtplan laufend und will deshalb auf eine Gesamtüberarbeitung verzichten. Zwischen 1989 und 1999 hat der Kanton den Richtplan mittels rund 30 Studien vertieft und mit 66 Vorhaben ergänzt und dem Bund zur Genehmigung unterbreitet.

Gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung sind Richtpläne alle zehn Jahre gesamthaft zu überprüfen und nötigenfalls zu überarbeiten. Der Kanton Wallis kam nun anlässlich dieser Überprüfung zum Schluss, auf Grund der erfolgten regelmässigen Anpassungen bedürfe es keiner gesamthaften Überarbeitung des kantonalen Richtplans. Er begnügte sich daher mit einer formellen Aktualisierung, um die Kohärenz zu verbessern. Diese Praxis will der Kanton auch künftig beibehalten. Nach seiner Ansicht wird der Richtplan auf diese Weise zu einem dynamischen und anpassungsfähigen Werkzeug. In diesem Sinne erschien dem Bundesrat der Verzicht auf eine Gesamterneuerung des Richtplanes gerechtfertigt.

Im Lichte des Bundesrechtes und zur sachgerechten Berücksichtigung der Bundesaufgaben und jener der Nachbarkantone hält es die Landesregierung indessen für notwendig, dass der Kanton Wallis seine raumplanerischen Entwicklungsvorstellungen konkretisiert, realisierte Massnahmen periodisch überprüft und die Öffentlichkeit, die betroffen Kreise, die Nachbarkantone und den Bund regelmässiger über den Gang der Planung gesamthaft informiert. Ferner hat der Bundesrat den Kanton eingeladen, die kartographischen Grundlagen als Orientierungsinstrument für die Bürgerinnen und Bürger und die partnerschaftliche Zusammenarbeit unter Behörden zu verbessern.


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