Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Aargau und leitet Bereinigungsverfahren für ein Kiesabbaugebiet ein

(Letzte Änderung 06.12.2006)

Bern, 14.01.1998 - Der Kanton Aargau hat seinen Richtplan vollständig überarbeitet. Mit der heutigen Genehmigung durch den Bundesrat wird der neue Richtplan auch für die Behörden des Bundes und der Nachbarkantone verbindlich.

Der Aargauer Richtplan koordiniert die verschiedenen Ansprüche an den Lebens- und Wirtschaftsraum optimal. Er wird damit zu einem wichtigen Führungsinstrument für die Steuerung der räumlichen Entwicklung des Kantons Aargau.

Der neue Richtplan erfüllt auch die Anforderungen des Raumplanungsgesetzes bezüglich Information und Mitwirkung der Bevölkerung. Die Form des Aargauer Richtplans beurteilt das Bundesamt für Raumplanung als richtungweisend.

Über den Standort eines Abbaugebietes im Wald bei Bremgarten AG konnte bisher keine Einigung zwischen dem Kanton Aargau und dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) gefunden werden. Während der Kanton das Interesse am Kiesabbau höher bewertet, beurteilt das BUWAL die ungeschmälerte Erhaltung der Landschaft von nationaler Bedeutung als überwiegend. Zur Lösung dieses Konfliktes hat der Bundesrat das Bereinigungsverfahren nach dem Raumplanungsgesetz angeordnet. Die Leitung der Einigungsverhandlung wird einem unabhängigen Mediator übertragen werden. Innerhalb eines Jahres soll über diese begrenzte Streitfrage entschieden werden.


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