Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Basel-Landschaft

Ittigen, 08.09.2010 - Der Bundesrat hat den neuen Richtplan des Kantons Basel-Landschaft genehmigt. Mit dem gesamthaft überarbeiteten Richtplan legt der Kanton dar, wie er sich künftig räumlich entwickeln möchte.

Mit der vorliegenden Gesamtrevision des Richtplans schafft der Kanton ein Instrument, das den aktuellen Anforderungen des Bundes an die Richtplanung entspricht.
 
Im Bereich Siedlung hält der Richtplan als Ziel fest, dass die Siedlungsentwicklung der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre weitgehend in den bestehenden, rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen zu erfolgen hat. Der Kanton Basel-Landschaft beschränkt Bauzonenerweiterungen auf klar definierte, zentral gelegene Achsen und Zentren, legt Siedlungstrenngürtel fest und weist die Gemeinden an, ihre Nutzungsreserven in überbauten Gebieten festzustellen und nachzuführen. Damit kommt der Kanton seiner verfassungsmässigen Aufgabe nach, die Siedlungsentwicklung zu steuern.

Die Bereiche Landschaft und Landwirtschaft werden im Richtplan umfassend behandelt. Der Bund anerkennt die grossen Anstrengungen des Kantons, mit einer flächendeckenden Kartierung der landwirtschaftlichen Nutzfläche eine solide Grundlage für die Erhebung der besten Ackerböden, der Fruchtfolgeflächen (FFF), geschaffen zu haben. Der Bund kann jedoch dem auf dieser Kartierung beruhenden Antrag des Kantons nicht zustimmen, den im Sachplan Fruchtfolgefläche festgelegten Mindestumfang der FFF zu verringern. Der Kanton wird aufgefordert, den Richtplan innert zweier Jahre dahingehend anzupassen, dass der Mindestumfang gemäss dem Sachplan FFF ausgewiesen und gesichert wird. Im Bereich des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) wird der Kanton gebeten, aufzuzeigen, wie die Schutzziele für das BLN umgesetzt sind und wo noch allfälliger Handlungsbedarf besteht.

Der Bereich Verkehr ist im Richtplan ausführlich behandelt und mit der Siedlungsentwicklung gut abgestimmt. Ebenso die Bereiche Ver- und Entsorgung.

Insgesamt gibt sich der Kanton Basel-Landschaft mit seinem revidierten Richtplan eine gute strategische Vorgabe zur Steuerung seiner räumlichen Entwicklung in den nächsten Jahren.


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