Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Thurgau

Ittigen, 27.10.2010 - Der Kanton Thurgau hat seinen Richtplan aus dem Jahr 1996 gesamthaft revidiert. Im Vordergrund der Überarbeitung stehen Ergänzungen zu Siedlung und Verkehr. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat den neuen Richtplan genehmigt.

Der Kanton Thurgau hat im Richtplan die strategische Ausrichtung der räumlichen Entwicklung nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit definiert. Für den Kanton ist besonders herausfordernd, dass die Kantonsteile auf mehrere ausserkantonale Zentren ausgerichtet sind. Indem er Entwicklungsräume und -achsen bestimmt und kantonale sowie regionale Zentren bezeichnet, will der Thurgau seine Siedlungsentwicklung differenziert vorantreiben. Der Bund anerkennt die Bestrebungen des Kantons, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Richtplan jedoch noch eine stärker steuernde Funktion übernehmen und klare Umsetzungsstrategien sowie Massnahmen formulieren.

Im Bereich von Natur und Landschaft nehmen das Landwirtschaftsgebiet, der Natur- und Landschaftsschutz und die Vernetzung der Lebensräume einen hohen Stellenwert ein. Dies zeigt sich auch in der konsequenten Umsetzung des Landschaftsentwicklungskonzepts. Der Kanton Thurgau verfügt über einen grossen Umfang an sehr guten Böden, die zu den Fruchtfolgeflächen zählen und die es zu erhalten gilt. Dies gelingt ihm unter anderem mit dem Prinzip der ausgeglichenen Flächenbilanz. In Bezug auf das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN fordert der Bund noch weitergehende Massnahmen zur Umsetzung der Schutzziele.

Die Ziele und Planungsgrundsätze im Bereich Verkehr entsprechen einer ausgewogenen Gesamtverkehrsbetrachtung. Der Bereich Energie ist umfassend behandelt, insbesondere sind die Festlegungen zur nachhaltigen Energieversorgung und zu den erneuerbaren Energieträgern sehr gut.


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