Bundesrat stimmt Umsetzung der Agglomerationsprogramme im Aargauer Richtplan zu

Bern, 17.08.2011 - Der Kanton Aargau erfüllt mit der Verankerung der Agglomerationsprogramme im Richtplan eine wichtige Voraussetzung für deren Mitfinanzierung durch den Bund. Der Bundesrat hat die Anpassungen des kantonalen Richtplans zur «Umsetzung der Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung» mit einigen Vorbehalten genehmigt und dem Kanton diesbezüglich verschiedene Aufträge erteilt.

Der Kanton Aargau ist an drei Agglomerationsprogrammen zu Verkehr und Siedlung beteiligt: Aargau-Ost, AareLand (zusammen mit dem Kanton Solothurn) und Basel. Mit der nun genehmigten Anpassung seines Richtplans schafft der Kanton eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung und Mitfinanzierung dieser Agglomerationsprogramme durch den Bund. Die notwendigen Anpassungen hat er zum Anlass genommen, seinen Richtplan im Bereich Verkehr gesamthaft zu überarbeiten, das Kapitel Siedlung zu ergänzen und das Thema der Pärke neu in den Richtplan aufzunehmen.

Erste Bausteine für die Steuerung der Siedlungsentwicklung
Der Bund begrüsst die Erarbeitung eines Raumkonzepts für den Kanton Aargau, das einen ausgezeichneten Rahmen für den neuen Richtplan bilden wird. Die Festlegungen zu den wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkten und zu den Standorten mit hohem Verkehrsaufkommen erscheinen zweckmässig. Sie dürften aber in der Umsetzung hohe Anforderungen an die Gemeinden stellen. Der Bund weist den Kanton mit Nachdruck darauf hin, dass mit den nun festgelegten Massnahmen alleine noch keine wirkungsvolle Steuerung der Siedlungsentwicklung möglich ist. Zusätzlich nötig sind restriktive Kriterien für Neueinzonungen und Grundsätze für den Umgang mit zu grossen oder schlecht gelegenen Bauzonen sowie Massnahmen zur Siedlungsentwicklung nach innen und zur Verdichtung. Der Kanton will diese Forderungen mit seinem gesamthaft überarbeiten Richtplan erfüllen, der in den nächsten Wochen vom Kantonsparlament beschlossen werden soll.

Keine Verpflichtung des Bundes zur Realisierung und Finanzierung nationaler Verkehrsinfrastrukturen
Der Kanton Aargau trifft in seinem Richtplan auch Festlegungen zu möglichen Strassen- und Schienenvorhaben des Bundes. Der Bundesrat begrüsst zwar grundsätzlich, dass der Kanton damit auch zur Sicherung der notwendigen Trassees und Flächen beiträgt. Allerdings kann daraus keine Verpflichtung des Bundes für die Realisierung und Finanzierung solcher Projekte abgeleitet werden. So können verschiedene Festlegungen, zum Beispiel zum 6-Spur-Ausbau der A1 auf dem Abschnitt Wiggertal-Birrfeld, zum Wisenbergtunnel oder zum Heitersbergtunnel II, nur als Anliegen des Kantons zur Kenntnis genommen oder mit Vorbehalt genehmigt werden.


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