Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Schaffhausen
Bern, 21.10.2015 - An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat den revidierten Richtplan des Kantons Schaffhausen genehmigt. Überarbeitet wurden insbesondere die Bereiche Siedlung, Landschaft und Verkehr. Neu ergänzt zudem ein kantonales Raumkonzept den Richtplan. Die Anpassung an das revidierte Raumplanungsgesetz folgt später.
Der Kanton Schaffhausen legt mit seinem neuen Raumkonzept die strategische Ausrichtung der zukünftigen Raumentwicklung fest. Die künftige Entwicklung seiner Siedlungsräume strebt er hauptsächlich in den zentralen, mit dem öffentlichen Verkehr (öV) gut erschlossenen Lagen an. Der öV, insbesondere die S-Bahn, soll die Agglomerationsgemeinden mit der Stadt Schaffhausen besser verbinden. Der Kanton setzt sich zudem für eine gute Anbindung an die umliegenden, grösseren Agglomerationen und den Metropolitanraum Zürich ein. Auch legt Schaffhausen in seinem Richtplan Wert darauf, die Landschaft zu schonen.
Als das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) am 1. Mai 2014 in Kraft trat, war die Richtplanrevision bereits weit fortgeschritten. Der nun vorliegende Richtplan ist daher noch nicht dem revidierten RPG angepasst. Die dazu notwendigen Arbeiten hat der Kanton Schaffhausen jedoch bereits begonnen. Bis der Bundesrat diese Anpassungen genehmigt, gelten im Kanton Schaffhausen weiterhin die Übergangsbestimmungen. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind damit Einzonungen nur dann zugelassen, wenn sie kompensiert werden.
Der überarbeitete Bereich Siedlung bildet eine gute Grundlage, um den Richtplan an das revidierte RPG anzupassen. Der Kanton greift mit Festlegungen zur Siedlungsentwicklung nach innen und zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr bereits wesentliche Ziele des revidierten Raumplanungsgesetzes auf.
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Ueli Wittwer, stellvertretender Leiter Sektion Richtplanung, Bundesamt für Raumentwicklung ARE, +41 58 465 06 22
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