Bundesrat verabschiedet SIL-Objektblätter für neun Flugplätze

Bern, 28.06.2017 - Der Bundesrat hat heute die neuen Objektblätter des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für die Flugplätze Mollis (GL) und Yverdon (VD) sowie die Heliports Lauterbrunnen (BE) und Erstfeld (UR) verabschiedet. Bei weiteren vier Flugplätzen sowie bei einem Heliport wurden Anpassungen und Fortschreibungen an den bestehenden Objektblättern vorgenommen.

Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) ist das Planungsinstrument des Bundes im Bereich der Zivilluftfahrt. Die allgemeinen Ziele und Vorgaben des SIL hat der Bundesrat im Jahr 2000 verabschiedet. Der SIL bildet die Grundlage für die Entwicklung der Luftfahrtinfrastruktur und definiert den künftigen Rahmen für die Bauten und den Betrieb von Flugplätzen. Für jeden Flugplatz werden in einem SIL-Objektblatt verbindliche Aussagen zu den betrieblichen Rahmenbedingungen, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung und Hindernisbegrenzung sowie zum Natur- und Landschaftsschutz gemacht. Seit 2002 hat der Bundesrat in 11 Serien die Objektblätter für insgesamt 51 Flugplätze verabschiedet, darunter diejenigen für die Landesflughäfen Zürich und Basel-Mulhouse. Heute wurden für vier weitere Flugplätze und Heliports neue Objektblätter verabschiedet, bei fünf Flugplätzen oder Heliports wurden Anpassungen oder Fortschreibungen des bestehenden Objektblatts gemacht.

Dabei handelt es sich einerseits um die Flugplätze Mollis (GL) und Yverdon (VD) sowie die Heliports Lauterbrunnen (BE) und Erstfeld (UR), die neue Objektblätter erhalten haben. Dafür wurden eine Anhörung der betroffenen Kantone und Gemeinden sowie eine Mitwirkung der Bevölkerung durchgeführt. In Mollis bildet das Objektblatt die Grundlage für die nun anstehende Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld. Dieses Verfahren soll noch in diesem Jahr eröffnet werden.

Andererseits wurden weiter das Objektblatt des Flugplatzes Payerne (VD) angepasst sowie diejenigen von Interlaken (BE), Triengen (LU), Olten (SO) und Bex (VD) fortgeschrieben. Diese Anpassung und diese Fortschreibungen beinhalten geringfügige Änderungen des Flugplatzperimeters, Änderungen der Hindernisbegrenzungsflächen, welche die An- und Abflugwege für einen sicheren Flugbetrieb vor Hindernissen schützen, sowie die Aktualisierung überholter Inhalte.


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