Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Appenzell Innerrhoden

Bern, 11.04.2018 - Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat die Teile Siedlung und Verkehr seines Richtplans überarbeitet. An seiner Sitzung vom 11. April 2018 hat der Bundesrat die Anpassung genehmigt. Der überarbeitete Richtplan erfüllt damit die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG).

Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat den Teil Siedlung seines Richtplans gesamthaft überarbeitet. Dabei hat er ein kantonales Raumkonzept entwickelt, das den Rahmen für die künftige räumliche Entwicklung festlegt. Der Teil Siedlung umfasst Grundsätze und Massnahmen zur Begrenzung des Siedlungsgebiets, zur Siedlungsentwicklung nach innen, zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr sowie zur Bauzonendimensionierung, also der Festlegung der Grösse und Lage von Bauzonen. Damit erfüllt der überarbeitete Richtplan die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG), wodurch die Übergangsbestimmungen des RPG für den Kanton Appenzell Innerrhoden nicht mehr zur Anwendung kommen (siehe Kasten).

Auszonungen notwendig
Gestützt auf das Bevölkerungsszenario hoch des Bundesamtes für Statistik (BFS) lastet der Kanton Appenzell Innerrhoden seine aktuellen Bauzonen in 15 Jahren voraussichtlich zu 96.6 Prozent aus. Dies bedeutet, dass die bestehenden Bauzonen zu gross sind. Die Gemeinden erhalten vom Kanton im Richtplan deshalb den Auftrag, ihre Nutzungsplanung bis 2022 an die neuen Vorgaben zum Bauzonenbedarf anzupassen und wo nötig Auszonungen zu prüfen. Für Einzonungen legt der Richtplan zudem eine Kompensationspflicht fest. Zusätzlich zur vorgesehenen Kompensation verlangt der Bundesrat, dass erst dann eingezont wird, wenn das Verdichtungspotenzial weitgehend ausgeschöpft ist, und neu eingezonte Flächen bodensparend und effizient genutzt werden.

Eventualszenario für die Bevölkerungsentwicklung
Bezüglich der künftigen Bevölkerungsentwicklung geht der Kanton davon aus, dass die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner bis 2040 stärker wachsen wird, als dies das Szenario hoch des BFS annimmt. Deshalb hat Appenzell Innerrhoden zwei Wachstumsszenarien festgelegt: Das BFS-Szenario hoch sowie das auf eigenen Annahmen basierende höhere Eventualszenario, wonach die Bevölkerung von heute 16 000 bis 2040 auf rund 18 000 Personen anwachsen wird (BFS-Szenario hoch: rund 17 100 Personen). Der Bundesrat hat dazu allerdings einen Vorbehalt formuliert. Denn gemäss Raumplanungsverordnung (RPV) gilt für Annahmen zum Bevölkerungswachstum, die über dem Szenario hoch des BFS liegen, eine besondere Bestimmung: Diese dürfen bei der Dimensionierung von Bauzonen nur soweit berücksichtigt werden wie sie tatsächlich auch eintreffen.

Um den Richtplan nicht erneut anpassen zu müssen, falls das Eventualszenario mit dem höheren Wachstum tatsächlich eintrifft, weist der Kanton in Hinblick auf den Richtplanhorizont 2040 deshalb auch zwei unterschiedlich grosse Siedlungsgebiete aus: Gestützt auf das BFS-Szenario hoch rechnet er mit einem Siedlungsgebiet von insgesamt 461 Hektaren, gestützt auf das Eventualszenario mit einem Siedlungsgebiet von 478 Hektaren. Auch dazu bringt der Bundesrat den Vorbehalt an, dass das grössere Siedlungsgebiet erst dann beansprucht werden darf, wenn das höhere Wachstum tatsächlich auch eintrifft.

Das revidierte Raumplanungsgesetz
Die Teilrevision des RPG hatte das Stimmvolk in der Referendumsabstimmung vom 3. März 2013 gutgeheissen. Der Bundesrat setzte darauf die neuen Gesetzesbestimmungen auf den 1. Mai 2014 zusammen mit der revidierten Raumplanungsverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt läuft die fünfjährige Frist, während der die Kantone ihre Richtpläne an das revidierte RPG anpassen müssen. Solange kein überarbeiteter, vom Bundesrat genehmigter Richtplan vorliegt, gelten für die Kantone die Übergangsbestimmungen. Diesen zufolge sind Einzonungen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur dann zugelassen, wenn sie flächen- und zeitgleich kompensiert werden. Appenzell Innerrhoden ist nach Genf, Basel-Stadt, Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Uri, Aargau, St. Gallen, Nidwalden und Waadt bereits der zwölfte Kanton mit einem Richtplan, der die Vorgaben des revidierten RPG erfüllt.
Das revidierte RPG verlangt, die Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten fünfzehn Jahre entsprechen. Die Berechnung dieses Bedarfs richtet sich nach den von Bund und Kantonen gemeinsam beschlossenen «Technischen Richtlinien Bauzonen». Zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung trifft jeder Kanton die ihm zutreffend erscheinenden Annahmen, die jedoch das Szenario hoch des Bundesamts für Statistik (BFS) nicht übertreffen dürfen. Der kantonale Richtplan hat die Aufgabe, mit seinen Vorgaben eine korrekte Bauzonendimensionierung sicher zu stellen.


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Flavio Lohri, wissenschaftlicher Mitarbeiter Sektion Richtplanung, Bundesamt für Raumentwicklung ARE,
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