Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Zug

Bern, 04.05.2005 - Der Bundesrat hat den Richtplan des Kantons Zug genehmigt. Dieser ist eine vollständige Überarbeitung des bisher gültigen aus dem Jahr 1987. Der neue Richtplan soll mit einer vernetzten Planung von Siedlung, Verkehr, Landschaft, Versorgung und Entsorgung die Ziele zur räumlichen Entwicklung des Kantons umsetzen.

Der Kanton Zug geht davon aus, dass die hohe Qualität des Wohn- und Wirtschaftsstandortes in den nächsten 15 Jahren zu einem anhaltenden Wachstum von Bevölkerung und Arbeitplätzen führen wird. Die zentralen Herausforderungen an die zukünftige Raumplanung sieht der Kanton deshalb im steigenden Bedarf an Siedlungsflächen, in einer zu erwartenden markanten Verkehrszunahme und einem zunehmenden Druck auf die Landschaft. Das weitere Zusammenwachsen der Siedlungsgebiete soll verhindert werden. Die Landschaft soll nicht nur erhalten, sondern qualitativ weiter verbessert werden. Der kantonalen Raumplanung wird damit eine wichtige Aufgabe für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Standortqualität zugewiesen.

Der Bundesrat hat nun den Richtplan des Kantons Zug genehmigt. Er stützte sich auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE). Dieses kommt zum Schluss, dass sich der Zuger Richtplan trotz einiger noch notwendiger Anpassungen durch eine sehr hohe Qualität auszeichnet. Der Kanton setze sich mit diesem Planungsinstrument in die Lage, den hohen Druck der Siedlungsentwicklung in die richtigen Bahnen zu lenken. Das ARE empfiehlt dem Kanton, bei der Ausscheidung von neuen Bauzonen Zurückhaltung zu üben und der Siedlungsentwicklung nach innen, wo immer möglich und zweckmässig, den Vorzug zu geben.



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