Mehr Autofahrten und Flüge: Externe Kosten des Verkehrs steigen im Jahr 2018
Ittigen, 06.07.2021 - Für das Jahr 2018 belaufen sich die externen Kosten der Mobilität – die nicht von den Verursacherinnen und Verursachern getragenen Umwelt- und Gesundheitskosten – in der Schweiz auf 13,7 Milliarden Franken. Das sind knapp zwei Prozent mehr als 2017. Die externen Nutzen des Fuss- und Veloverkehrs – die dank körperlicher Betätigung vermiedenen Kosten für das Gesundheitswesen und die Unternehmen – haben gegenüber dem Vorjahr geringfügig zugenommen und beliefen sich 2018 auf 1,4 Milliarden Franken.
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) veröffentlicht jährlich die externen Kosten und Nutzen der Mobilität in der Schweiz. Es handelt sich dabei um sämtliche Auswirkungen, die im Preis der Mobilität nicht enthalten sind, weder als Kosten noch als Nutzen für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Ausgaben für Benzin, Billette und Versicherungen, direkter Nutzen einer Fahrt usw.) oder für die «Produzenten» von Verkehrsleistungen (Infrastruktur, Unterhalt, Unternehmensgewinne usw.). Zu den externen Kosten gehören beispielsweise durch Luftverschmutzung und Lärm verursachte gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie Schäden, die durch den Klimawandel, den Biodiversitätsverlust oder landschaftliche Beeinträchtigungen entstehen. Da die Nutzerinnen und Nutzer die Kosten dieser Auswirkungen nicht übernehmen, wird aus volkswirtschaftlicher Sicht zu viel Mobilität konsumiert. Zu den externen Nutzen zählen Gesundheitskosten für die Allgemeinheit sowie Produktionsverluste für Unternehmen, die dank körperlicher Betätigung beim Fuss- und Veloverkehr vermieden werden. Im Falle des Fussverkehrs sind die externen Nutzen grösser als die externen Kosten, die hauptsächlich im Zusammenhang mit Unfällen entstehen. Diese Form der Mobilität sollte daher verstärkt gefördert werden.
Von 2017 bis 2018 sind die externen Kosten des Verkehrs insgesamt um knapp 250 Millionen Franken gestiegen. Hauptgrund für diesen Anstieg ist die Verkehrszunahme. Im Luftverkehr, wo zwischen 2017 und 2018 der höchste Zuwachs verzeichnet wurde (+8,3 % zurückgelegte Kilometer beim Personenverkehr), ist auch der Anstieg der externen Kosten um 5,7 Prozent am höchsten.
Der grösste Teil der externen Kosten, nämlich 9,7 Milliarden Franken, wird nach wie vor durch den motorisierten Individualverkehr verursacht. An zweiter Stelle liegt der Flugverkehr mit 1,5 Milliarden Franken, gefolgt vom Schienenverkehr mit 1,1 Milliarden Franken. Deutlich weniger externe Kosten verursachen der öffentliche Strassenverkehr sowie der Schiffsverkehr mit 283 beziehungsweise 95 Millionen Franken.
Der grösste Teil der externen Kosten geht auf das Konto des motorisierten Individualverkehrs, da es sich dabei mit Abstand um die meist genutzte Verkehrsart handelt. Dies gilt sowohl für den Personenverkehr (100 Milliarden zurückgelegte Personenkilometer, knapp das Doppelte des Flugverkehrs und das Fünffache des Schienenverkehrs) als auch für den Güterverkehr (17,5 Milliarden zurückgelegte Tonnenkilometer, dreizehnmal mehr als beim Flugverkehr und das 1,75-Fache des Schienenverkehrs).
Der Fuss- und Veloverkehr generierte 2018 externen Nutzen im Umfang von 1,4 Milliarden Franken und externe Kosten von 1,1 Milliarden Franken. Die externe Bilanz des Fuss- und Veloverkehrs ist somit positiv. Dies lässt sich durch den Beitrag des Fussverkehrs erklären, der externe Nutzen von 911,6 Millionen Franken erzeugte, aber nur 427,5 Millionen Franken externe Kosten verursachte.
In Bezug auf die Kosten verstärkte sich die dominierende Stellung der drei grössten Quellen (Luftverschmutzung, Lärmbelastung und Folgen des Klimawandels). In diesen drei Bereichen stiegen die externen Kosten zwischen 2017 und 2018 um 2,6 Prozent, 2,5 und 3,4 Prozent an.
Instrumente zur Internalisierung externer Kosten
Um gesamtwirtschaftlich sinnvolle Mobilitätsentscheide zu fördern und die Effizienz des Verkehrssystems zu erhöhen, müssten die Endverbraucherinnen und Endverbraucher sämtliche von ihnen verursachte Kosten bezahlen – ganz im Sinne des Verursacherprinzips, das in Artikel 74 der Bundesverfassung verankert ist. Im Verkehr verfügt die Schweiz bereits über mehrere marktwirtschaftliche Instrumente, die es erlauben, einen Teil der externen Kosten zu internalisieren. Als Beispiele sind die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu nennen, die Pflicht für Treibstoffimporteure, die CO2-Emissionen aus fossilen Treibstoffen zu kompensieren, und die lärmabhängigen Landegebühren auf Flugplätzen. Werden solche Kompensationszahlungen den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in Rechnung gestellt, werden sie von den externen Kosten des Verkehrs abgezogen.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Raumentwicklung ARE
+41 58 464 22 99
media@are.admin.ch
Herausgeber
Bundesamt für Raumentwicklung
http://www.are.admin.ch