Ortsbildschutz und hochwertige Innenentwicklung sind vereinbar

Bern, 17.12.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 den Bericht «Schweizer Ortsbilder erhalten – Empfehlungen zum Umgang mit schützenswerten Ortsbildern bei der Siedlungsentwicklung nach innen» zur Kenntnis genommen. Der Bericht wurde mit Unterstützung einer breit zusammengesetzten Arbeitsgruppe erarbeitet. Er zeigt, dass das Bundesinventar ISOS bei der richtigen Anwendung die hochwertige Verdichtung unterstützt.

Das Bundesamt für Kultur (BAK) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) haben in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe Empfehlungen zum Umgang mit dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS bei Planungen erarbeitet. Als Grundlage der Empfehlungen diente eine Untersuchung in sechs Schweizer Städten und Gemeinden. Dabei wurde der Fokus auf die Vereinbarkeit des ISOS mit dem Auftrag der Siedlungsentwicklung nach innen gelegt. Die Analyse von Praxisbeispielen zeigte, dass lückenhafte planerische Verfahren, Fehler bei der Anwendung des Inventars und unsachgemässe Interessenabwägungen zu Schwierigkeiten bei der Berücksichtigung und Akzeptanz des ISOS führen können. Richtig angewendet, stellt das ISOS eine Chance für eine qualitativ hochwertige Verdichtung dar und leistet somit einen wichtigen Beitrag zu einer hohen Baukultur in der Schweiz.

Die Empfehlungen richten sich an alle Staatsebenen und zielen namentlich auf die Stärkung der Rechts- und Planungssicherheit, die Verbesserung der Praktikabilität des ISOS, die Erweiterung der Aus- und Weiterbildungen sowie des Beratungsangebots und die Steigerung der Wertschätzung des Inventars. Insbesondere Kantone, Städte und Gemeinden, die das Bundesinventar im Rahmen ihrer Interessenabwägung berücksichtigen müssen, stehen vor der Herausforderung, die Verdichtung voranzutreiben und gleichzeitig eine qualitätsvolle Entwicklung zu gewährleisten.

Für Städte und Gemeinden empfiehlt es sich beispielsweise, frühzeitig anhand einer räumlichen Gesamtschau, etwa im Rahmen eines kommunalen Richtplans, eine Strategie und ein «Bild» zu entwickeln, das zeigt, wo in der Gemeinde eine Entwicklung durch Verdichtung sinnvoll ist und welche Gebiete in ihrem Charakter mehrheitlich erhalten bleiben sollen. Die Kantone sollen das Bundesinventar besser positionieren, damit allen Beteiligten bewusst ist, dass das ISOS ein Fachinventar ist und damit nicht das Resultat einer Interessenabwägung, sondern eine von vielen Grundlagen zur Interessenabwägung darstellt. Der Bund wird unter anderem beauftragt, das bestehende Beratungsangebot für die Kantone sowie für die Städte und Gemeinden zu erweitern. Ausserdem hat der Bundesrat im Rahmen des indirekten Gegenvorschlages zur Biodiversitätsinitiative vorgeschlagen, die mittelbare Berücksichtigungspflicht der Bundesinventare nach Art. 5 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) für Kantone auf Gesetzesstufe – anstatt auf Verordnungsstufe wie bisher – zu regeln, um so die Rechts- und Planungssicherheit weiter zu stärken.

Die Empfehlungen wurden von einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern aller Staatsebenen und Fachleuten der Raumplanung und des Ortsbildschutzes, der Denkmalpflege sowie der Architektur und der Bauwirtschaft erarbeitet. Mit dem vorliegenden Bericht erfüllen das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den entsprechenden Auftrag, den der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 16.4028 Fluri «Schweizer Ortsbilder erhalten» vom 17. Januar 2018 erteilt hat.


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Tel.: 058 462 44 48, E-Mail: oliver.martin@bak.admin.ch

Claudia Guggisberg, Leiterin Sektion Richtplanung, Bundesamt für Raumentwicklung,
Tel.: 058 462 40 68, E-Mail: claudia.guggisberg@are.admin.ch



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