Belastete Standorte und belastete Böden in der Raumplanung

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Jahr 1999

Die zuständigen Behörden und Fachstellen für Umweltschutz müssen festlegen, wo sich Massnahmen zur Behebung oder Abwehr von schädlichen oder lästigen Einwirkungen aufdrängen. Je nachdem, was wo erreicht werden muss, kann das hierfür geeignete raumplanerische Instrument zielgerichtet eingesetzt werden. Belastete Standorte und belastete Böden werden damit zu einem Thema der Raumplanung.


Belastete Standorte und belastete Böden in der Raumplanung (PDF, 327 kB, 01.12.1999)

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