Der Bericht betonte die Vernetztheit von wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Vorgängen und bildete die Grundlage für das am Erdgipfel von Rio de Janeiro 1992 propagierte Drei-Dimensionen-Konzept sowie das von der Weltbank entwickelte Kapitalstockmodell der Nachhaltigen Entwicklung.
Nachhaltige Entwicklung ist für den Bund und die Kantone keine freiwillige Aufgabe. Artikel 2 («Zweck») der Bundesverfassung erklärt die Nachhaltige Entwicklung zu einem Staatsziel, und Artikel 73 («Nachhaltigkeit») fordert Bund und Kantone dazu auf, «ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits» anzustreben. Diese Verfassungsaufträge hat der Bundesrat bisher mittels Strategien für die Nachhaltige Entwicklung umgesetzt (1997, 2002, 2008, 2012).