Nutzungsplanung

Gemäss Geoinformationsverordnung (GeoIV) gibt die jeweils zuständige Fachstelle des Bundes ein minimales Geodatenmodell vor. Sie legt darin die Struktur und den Detaillierungsgrad des Inhaltes fest (Art. 9 GeoIV).

Die minimalen Geodatenmodelle im Bereich Nutzungsplanung wurden in einem breit abgestützten Projektteam unter der Leitung des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE und unter Mitwirkung der Kantone erarbeitet. Es handelt sich um die folgenden Geobasisdatensätze gemäss Anhang 1 der GeoIV:

  • Nr. 73 Nutzungsplanung (kantonal / kommunal)
  • Nr. 145 Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen)
  • Nr. 157 Statische Waldgrenzen
  • Nr. 159 Waldabstandslinien

Die Geobasisdatensätze im Bereich Nutzungsplanung sind gemäss der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV) Bestandteile des ÖREB-Katasters. Neben dem Datensatz Nr. 73 werden auch die Datensätze Nr. 145, 157 und 159 im Verfahren der Nutzungsplanung erlassen. Sie wurden daher in Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU in diese Datenmodellierung integriert.

Gliederung nach Geobasisdatensätzen

Gliederung_Datenmodelle_d
https://www.are.admin.ch/content/are/de/home/raumentwicklung-und-raumplanung/grundlagen-und-daten/minimale-geodatenmodelle/nutzungsplanung.html