Bauland-Info-Pool im Aargauer Eigenamt

Fünf Gemeinden der Aargauer Region Eigenamt streben eine gemeinsame Entwicklung der verfügbaren Arbeitsplatzflächen und eine über die Gemeindegrenzen hinweg koordinierte Nutzung der vorhandenen Baulandreserven an. Neben einer zentralen Vermarktung stehen weitere Projekte für die Attraktivitätssteigerung des kantonal bedeutsamen Arbeitsplatzstandortes auf dem Umsetzungskatalog. Basis dafür bildet ein interkommunaler Gemeindevertrag.

Die regionale Harmonisierung der Bau- und Nutzungsordnung für Arbeitsplatzzonen wurde grundeigentümerverbindlich verankert.
Die regionale Harmonisierung der Bau- und Nutzungsordnung für Arbeitsplatzzonen wurde grundeigentümerverbindlich verankert.

In den fünf Gemeinden Birr, Birrhard, Brunegg, Hausen und Lupfig der Region Eigenamt leben rund 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Es sind nahezu 350 Unternehmen angesiedelt, die etwa 6 500 Arbeitsplätze bieten. In den fünf Gemeinden sind insgesamt 160 Hektaren Gewerbe- und Industriebauland vorhanden, wovon zu Beginn der Arbeit rund ein Drittel noch nicht überbaut und weitere Flächenpotentiale in Form von Gewerbebrachen vorhanden waren. In unmittelbarer Nähe liegt das Wasserschloss, der Natur- und Erhol-ungsraum, wo Aare, Reuss und Limmat zusammenfliessen. Damit stellt das Eigenamt eines der grössten Entwicklungsgebiete für Arbeitsplätze an attraktivster Lage im Kanton Aargau dar. Im Rahmen des Modellvorhabens «Bauland-Info-Pool im Aargauer Eigenamt» steckten sich die fünf Gemeinden zusammen mit dem Kanton Aargau das Ziel, die regional verfüg-baren Arbeitsplatzflächen gemeinsam zu vermarkten und den Arbeitsplatzstandort seiner kantonalen Wichtigkeit entsprechend noch besser zu erschliessen und attraktiver zu ge-stalten. Damit sollte an bester Verkehrslage eine der letzten grossen Industrie- und Gewerbe-baulandreserven des Kantons Aargau mobilisiert werden. Mit geeigneten Instru-menten wollten die Gemeinden einen interkommunalen Ausgleich für die Nutzen und Lasten treffen, welche durch die sehr unterschiedliche Verteilung und Nutzung der Industrie- und Gewerbeflächen entstehen. Für die Projektbegleitung wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern jeder Gemeinde sowie des Kantons, gebildet.

Zusammenarbeit vertraglich gesichert

Die Eigenämter Gemeinden vereinbarten ihre Zusammenarbeit in Form des inter-kommunalen Gemeindevertrages «Räumliche Entwicklung Eigenamt». Die vertragliche Sicherung zur gemeinsamen Finanzierung und Umsetzung von fünf zentralen Projekten bildet die Basis für die Zusammenarbeit. Im Vertrag wurden neben dem gemeinsamen Aufbau des Bauland-Info-Pools weitere Bereiche der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit fest-gelegt: die regionale Harmonisierung der Bau- und Nutzungsordnung, ein regionales Bus-erschliessungskonzept, ein regionales Langsamverkehrskonzept sowie die Vision eines S-Bahn-Ringes. Die Kosten für diese (Planungs-)Aufgaben wurden beziffert und im interkom-munalen Gemeindevertrag festgehalten. Die entsprechenden Kredite wurden von allen Gemeindeversammlungen gesprochen und somit ein gemeinsamer Fonds für die weitere Bearbeitung respektive Umsetzung der Projekte geschaffen. Über alle bezeichneten Auf-gaben wurde auch ein Kostenverteilschlüssel definiert. Dieser berücksichtigt drei Komp-onenten: einen Sockelbeitrag pro Gemeinde, einen Beitrag pro Einwohnerin bzw. Einwohner und einen Beitrag pro Fläche Arbeitsplatzgebiet.

Fünf Projekte mit unterschiedlichem Projektfortschritt

Das Onlineportal für die zentrale Vermarktung der Arbeitsplatzflächen konnte sehr rasch aufgeschaltet werden. In einer ersten Phase bestand die Herausforderung in der fehlenden Bereitschaft, zentrale Grundstücke zu verkaufen, danach waren die Gemeinden mit der Tatsache konfrontiert, dass viele Grundstücke sich eigendynamisch, fernab des Onlineportals in einer atemberaubenden Geschwindigkeit entwickelten.

Das Projekt regionale Harmonisierung der Bau- und Nutzungsordnung für die Arbeits-platzzonen konnte behördenverbindlich umgesetzt und in einzelnen Zonenplanrevisionen bereits grundeigentümerverbindlich berücksichtigt werden. Die Vision S-Bahn-Ring ist als langfristiges Infrastrukturprojekt mit übergeordneten Entscheidungs-trägern noch nicht so weit gediehen. Für das regionale Buserschliessungskonzept sowie für das regionale Langsamverkehrskonzept erfolgten wichtige Analysen und konzeptionelle Abklärungen. Einzelne Massnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Hochschule für Technik Rapperswil

Gabi Kerschbaumer

+41 76 344 31 11

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