Der Bundesrat will die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien verkürzen, um den Ausbau der Produktion rasch voranzutreiben. Er hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 eine Änderung des Energiegesetzes zu Handen des Parlaments verabschiedet. Der sogenannte Beschleunigungserlass sieht unter anderem vor, Bewilligungsverfahren und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen zu straffen und den Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes zu vereinfachen.
09.11.2023 - UREK-N: CO2-Gesetz und Beschleunigungserlass unter Dach und Fach
Die UREK-N ist mit dem bundesrätlichen Entwurf des CO2-Gesetzes für die Periode 2025-2030 in den Grundzügen einverstanden. Sie spricht sich für eine schlanke Revision aus, die bewährte Instrumente ohne Abgabeerhöhungen weiterführt und gezielt Anreize setzt. Ebenfalls abgeschlossen hat die Kommission ihre Arbeiten zum Beschleunigungserlass. Damit hat sie ihr Ziel erreicht, die zentralen Vorlagen der Legislatur unter Dach und Fach zu bringen.