Revision Raumplanungsgesetz - 2. Etappe (RPG 2) und Landschaftsinitiative

Der Bundesrat überwies 2018 den Eidgenössischen Räten die Botschaft zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2), die das Bauen ausserhalb der Bauzonen betrifft. Während der parlamentarischen Beratungen wurde die Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» eingereicht. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) überarbeitete die Vorlage des Bundesrats und integrierte in diese Elemente, mit denen Kernanliegen der Landschaftsinitiative aufgenommen werden.

Der Ständerat hat der Vorlage RPG 2 am 16. Juni 2022 einstimmig zugestimmt. Ziel der Vorlage ist es, die Anzahl Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzone zu stabilisieren. Zudem hat er beschlossen, dass RPG 2 den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative darstellt. Die Landschaftsinitiative empfiehlt der Ständerat zur Ablehnung. 

Der Nationalrat folgte in der Herbstsession 2023 dem Ständerat. Beide Kammern haben der Vorlage in der Schlussabstimmung vom 29. September 2023 einstimmig zugestimmt (Parlament.ch).

Am 7. November 2023 hat das Initiativkomitee die Landschaftsinitiative bedingt zurückgezogen. Da gegen RPG 2 als indirekter Gegenvorschlag bis am 15. Februar 2024 kein Referendum ergriffen wurde, gilt die Initiative nun als definitiv zurückgezogen. Zur Landschaftsinitiative findet daher keine Volksabstimmung statt.


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«RPG2 ist eine gelungene Revision»

Die Kritik an der neuen Teilrevision des Raumplanungsgesetzes sei überzogen, sagt Thomas Kappeler, Leiter der Sektion Recht im ARE. Die Revision stabilisiere die Entwicklung des Bauens ausserhalb der Bauzonen, führe ein neues Planungsinstrument ein und verstärke das Vorgehen gegen illegales Bauen.

Vernehmlassungen

Vernehmlassung 2021

Vernehmlassung 2017

Vernehmlassung 2014

Faktenblätter zur Vernehmlassung 2014/2015

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