Fragen und Antworten - Agglomerationsprogramme 4. Generation

Was bringen die Agglomerationsprogramme?

Die Projekte der Agglomerationsprogramme dienen dazu, den Verkehr besser zu bewältigen. Sie werden vom Bund mitfinanziert, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Wichtig ist, dass die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung über Gemeindegrenzen hinaus gut aufeinander abgestimmt werden, die Projekte zur besseren Vernetzung des Verkehrs beitragen, die Verkehrssicherheit erhöht und die Umwelt weniger belastet wird. Kantone, Städte und Gemeinden arbeiten dafür eng zusammen.

Was sind die wichtigsten Projekte der neuen Generation, die vom Bund unterstützt werden?

Die finanziell bedeutendsten Projekte sind die Umstellung von Bus auf Tram in Zürich Affoltern für 250 Millionen Franken, die Verlängerung der Glattalbahn vom Flughafen Kloten in die Industrie Kloten, die 260 Millionen Franken kostet, sowie die Ostumfahrung Suhr für 180 Millionen Franken. In der Agglomeration Genf soll zudem die grenzüberschreitende Tramstrecke nach Grand-Saconnex für 85 Millionen Franken verlängert werden. Und in Basel geht es um ein Projekt im Umfang von 75 Millionen Franken für das Tram Letten.

Was hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung neu aufgenommen?

Die Agglomerationen haben gegenüber der Vernehmlassungsvorlage Vorhaben im Umfang von rund 130 Millionen Franken zurückgezogen. Aufgrund der Stellungnahmen hat der Bund die Bewertung der Vorhaben überprüft und schlägt vor, rund 30 Projekte zusätzlich mitzufinanzieren. Zudem will der Bundesrat auch auf pauschal mitfinanzierte Massnahmen einen Teuerungsausgleich zahlen. Insgesamt steigt damit die Bundesbeteiligung um rund 285 Millionen Franken.

Konnten alle Landesteile berücksichtigt werden?

Die Westschweiz und das Tessin haben für die vierte Generation weniger Programme eingereicht als die Agglomerationen aus der deutschsprachigen Schweiz. Jede Sprachregion erhält eine ihren Eingaben entsprechende Mitfinanzierung.

Wie funktioniert die Verteilung der Gelder zwischen Bund – Kantonen – Gemeinden?

Bei den Projekten, die der Bund unterstützt, tragen alle drei Staatsebenen einen Teil bei. Der Bund prüft und bewertet die von den Kantonen und Gemeinden erarbeiteten Agglomerationsprogramme. Er finanziert jene Massnahmen mit, die zur Lösung der Verkehrsprobleme beitragen, ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und reif für die Umsetzung sind. Kantone und Gemeinden realisieren anschliessend die einzelnen Projekte auf Basis von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit dem Bund.

Die Kosten der Projekte, die der Bundesrat im Rahmen der 4. Generation dem Parlament zur Mitfinanzierung unterbreitet, belaufen sich insgesamt auf rund 4,25 Milliarden Franken. Davon soll der Bund gemäss dem Vorschlag des Bundesrats rund 1,6 Milliarden Franken übernehmen. Den Rest teilen sich die Kantone, Städte und Gemeinden auf. Die Mittel des Bundes werden über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) bereits bereitgestellt.

Warum wird bei einzelnen Agglomerationen der Bundesbeitrag um fünf Prozentpunkte gekürzt? Und warum verzichtet der Bundesrat nach der Vernehmlassung bei zwei Agglomerationen auf den Umsetzungsabzug von fünf Prozentpunkten?

Bei der Eingabe legen die Trägerschaften dar, dass die Verkehrsmassnahmen baureif sind, das heisst, dass der Baubeginn innerhalb von vier Jahren möglich sei. Der Bund hat die Umsetzung der Massnahmen aus der 2. Generation geprüft. Wenn die beschlossenen Massnahmen auch zwei Generationen später noch nicht im Bau sind, Siedlungsmassnahmen nicht umgesetzt sind und die Agglomerationen die Verzögerungen nicht begründen können oder keine Massnahmen zur Beschleunigung ergriffen haben, sieht der Bundesrat einen Abzug von fünf Prozentpunkten der Bundesbeteiligung vor.

Die Trägerschaften der beiden Agglomerationsprogramme legten dem Bund zusätzliche Unterlagen vor und konnten so begründen, warum die Umsetzung der Massnahmen aus der zweiten Generation verzögert erfolgt.

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