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Veröffentlicht am 24. September 2025

Agglomerationsprogramme 6. Generation

Der Bundesrat hat am 20. Juni 2025 mehrere Anpassungen beschlossen, um die Umsetzung von Agglomerationsprogrammen zu erleichtern und den administrativen Aufwand zu senken. Unter anderem können neu Kleinmassnahmen einfacher abgerechnet werden, die Landschaft wird als Querschnittsthema von Verkehr und Siedlung behandelt und der sogenannte Umsetzungsabzug entfällt. Alle Änderungen traten am 1. August 2025 in Kraft.