Beschleunigungserlass erneuerbare Energien
Der Beschleunigungserlass wurde am 26. September 2025 von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Er umfasst vor allem Anpassungen des Energiegesetzes. Sie haben das Ziel, die Verfahren bei der Planung und Bewilligung von Solar-, Wasserkraft- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse zu vereinfachen und zu verkürzen. Unter anderem werden der Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes vereinfacht und Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren gestrafft. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 beschlossen, den Beschleunigungserlass grösstenteils auf den 1. April 2026 in Kraft zu setzen.