Bewilligung von Wohnungen
In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent dürfen grundsätzlich nur noch Erstwohnungen und, sofern die Kriterien erfüllt sind, touristisch bewirtschaftete Wohnungen erstellt werden. Gemeinden, die den Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent knapp überschreiten, können allenfalls Baugesuche für Zweitwohnungen zurückstellen, bis der Anteil unter 20 Prozent liegt. Nachfolgende Ausführungen zeigen, wie die betroffenen Baubewilligungsbehörden das Gesetz und die dazugehörige Verordnung im Baugesuchverfahren und bei der Baubewilligungserteilung konkret umsetzen können.