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Veröffentlicht am 25. Februar 2025

Erstwohnraum und Zweitwohnungsnutzung – Beispiele und Massnahmen

Kantone und Gemeinden haben die Aufgabe, Massnahmen zu ergreifen, um unerwünschten Entwicklungen entgegenzuwirken (Art. 12 ZWG), die sich insbesondere durch die Umnutzung von altrechtlichen Wohnungen ergeben. Die Kantone können zudem auch Vorschriften erlassen, welche die Nutzung von Wohnungen stärker als das Bundesgesetz einschränken (Art. 3 ZWG).
Bei einem vom ARE und SECO durchgeführten Erfahrungsaustausch mit Gemeinden, Organisationen und Kantonen zeigte sich, dass eine Mischung von gezielten Förder- und Schutz-Massnahmen erfolgsversprechend ist.