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Klima: Schutz und Anpassung

Das ARE setzt sich dafür ein, das Klimaziel des Bundesrates zu erreichen: Die Treibhausgasemissionen in der Schweiz sollen bis 2050 auf netto null sinken. Das bedeutet, dass nur noch so viele Treibhausgase in die Atmosphäre gelangen, wie durch natürliche oder technische Speicher wieder aufgenommen werden. Mit zahlreichen Strategien, Programmen, Instrumenten, Pilotprojekten und Netzwerken trägt das ARE dazu bei, die Auswirkungen und Risiken des Klimawandels zu mindern und den Treibhausgasausstoss zu reduzieren.

Klimaschutz zielt darauf ab, Treibhausgasemissionen durch räumliche Strukturen zu reduzieren – etwa durch kompakte und hochwertige Siedlungsentwicklung, Förderung des öffentlichen Verkehrs, kurze Wege oder energieeffiziente Quartiere. Die Raumplanung trägt hier dazu bei, die Ursachen des Klimawandels zu mindern. Verschiede Strategien und Instrumente des ARE (das Programm Agglomerationsverkehr zum Beispiel) haben die Ziele gemeinsam, Emissionen zu reduzieren und die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels zu erhöhen.

Klimaanpassung berücksichtigt die bereits unvermeidbaren Folgen des Klimawandels in der Planung, indem sie etwa Überflutungsflächen vorsieht und Grün- und Freiräume zur Hitzeminderung oder wassersensible Siedlungsentwicklung (z.B der Schwammstadt-Konzept) fördert.

Durch eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen lassen sich beide Ziele – Klimaschutz und Klimaanpassung – effektiv miteinander verbinden, wodurch Regionen, Agglomerationen, Städte und Gemeinden widerstandsfähiger und nachhaltiger werden.

Rechtliche Grundlage und Ziele

Seit dem späten 19. Jahrhundert steigt die Temperatur deutlich. Klimaveränderungen fordern uns heraus, bieten aber auch Chancen: Siedlungen, Infrastrukturen und Energiesysteme können innovativer, widerstandsfähiger und klimafreundlicher gestaltet werden. Mit dem Pariser Abkommen und dem Ziel der Netto-Null-Emissionen bis 2050 setzt die Schweiz ein klares Signal für eine nachhaltige Zukunft, Innovation und Lebensqualität.

Zur Umsetzung dieser Ziele ist in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 das Klima- und Innovationsgesetz mit der dazugehörigen Verordnung per 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Dieses Gesetz nimmt Bund und Kantone in die Pflicht. Sie sollen Massnahmen ergreifen, um Menschen, Umwelt und Sachwerte zu schützen.

Die Vorgabe des revidierten Raumplanungsgesetz (RPG) auf den 1. Mai 2014, Siedlungen konsequent nach innen zu verdichten, ist ein zentrales Instrument für eine klimafreundliche Siedlungsentwicklung. Sie verbindet die Reduktion von CO₂-Emissionen und Anpassung an Klimarisiken.

Förderungen und Hilfen

Verschiedene finanzielle Förderungen fokussieren auf Wohnen, Mobilität, Industrie der Energieversorgung, um Emissionen möglichst zu reduzieren und unsere Gebiete an den Klimawandel anzupassen. Das ARE beteiligt sich an mehreren dieser Initiativen (z.B. Adapt+). Der Klimawandel und seine Herausforderungen wurde zum Beispiel bei der Aktualisierung des Raumkonzepts Schweiz sowie der Agglomerationspolitik und Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete des Bundes aufgenommen.

Netzwerk und Veranstaltungen

Das ARE organisiert gemeinsam mit anderen Bundesämtern regelmässig Veranstaltungen, um den Erfahrungs- und Informationsaustausch zu fördern. Dabei werden Planungsgemeinden, Naturgefahrenfachleute, Architekten und Landschaftsplanerinnen sowie Behörden für die Themen wie «Hitze in Städten», «risikobasierte Raumplanung» und «Starkniederschläge in urbanen Gebieten» sensibilisiert.

Aktuelle Veranstaltungen

Drei Tagungen zur klimaangepassten Siedlungsentwicklung