Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 6. Januar 2021

Raumplanungsgesetz verlangt kantonale Regelungen zur Mehrwertabgabe

Grundstücke gewinnen stark an Wert, wenn Gemeinden diese als Bauland einzonen. Das Raumplanungsgesetz (RPG) verlangt, dass solche Mehrwerte mit einer Abgabe von mindestens 20 Prozent ausgeglichen werden. Die dadurch erzielten Einnahmen sind insbesondere für Entschädigungen zu verwenden, die sich aus der Rückzonung von Bauland ergeben können. Kantone und Gemeinden können den Abgabeertrag auch für raumplanerische Massnahmen wie die Gestaltung öffentlicher Plätze oder Bodenverbesserungen einsetzen. Mittlerweile verfügt jeder Kanton über eine Regelung, um Einzonungsmehrwerte abzuschöpfen.