Minimale Geodatenmodelle
Das Ziel des Geoinformationsgesetzes (GeoIG) ist es, die breite Nutzung von Geoinformationen für Behörden, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft zu ermöglichen. Zu diesem Zweck müssen Geodaten rasch, einfach, in der erforderlichen Qualität sowie zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen.
Das GeoIG verpflichtet die zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone, die Geobasisdaten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu harmonisieren und minimale Geodatenmodelle sowie Darstellungsmodelle für die einzelnen Geobasisdatensätze zu erstellen. Zudem enthält das GeoIG die Rechtsgrundlagen für die Schaffung eines Katasters über die öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster).
Nach der Geoinformationsverordnung (GeoIV) gibt die jeweils zuständige Fachstelle des Bundes ein minimales Geodatenmodell vor. Sie legt darin die Struktur und den Detaillierungsgrad des Inhaltes fest (Art. 9 GeoIV).
Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE ist für folgende Geobasisdatensätze (in Klammern die Bezeichnung nach Anhang Geoinformationsverordnung) zuständig und arbeitet eng mit den Kantonen, anderen Bundesämtern und weiteren interessierten Stellen zusammen:
Alpenkonvention (ID 3)
Das minimale Geodatenmodell der Alpenkonvention umfasst den Perimeter der Alpenkonvention in der Schweiz.
Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den acht Alpenländern Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Slowenien sowie der Europäischen Union.
Das Ziel des Übereinkommens ist der Schutz der Alpen durch eine sektorübergreifende, ganzheitliche und nachhaltige Politik.
Fruchtfolgeflächen (ID 68)
Die Modelldokumentation beschreibt die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, die dem minimalen Geodatenmodell zugrunde liegen. Ausserdem enthält sie die fachlichen Definitionen für die Fruchtfolgeflächen, welche die Grundlagen für die Modellierung bilden.
Richtpläne der Kantone (ID 69)
Die Modelldokumentation beschreibt die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, die dem minimalen Geodatenmodell zugrunde liegen. Ausserdem enthält sie die fachlichen Definitionen, welche die Grundlagen für die Modellierung bilden.
Nutzungsplanung (ID 73)
Die minimalen Geodatenmodelle im Bereich Nutzungsplanung wurden in einem breit abgestützten Projektteam unter der Leitung des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE und unter Mitwirkung der Kantone erarbeitet. Es handelt sich um die folgenden Geobasisdatensätze gemäss Anhang 1 der GeoIV:
Nr. 73 Nutzungsplanung (kantonal / kommunal) Nr. 145 Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen) Nr. 157 Statische Waldgrenzen Nr. 159 Waldabstandslinien
Die Geobasisdatensätze im Bereich Nutzungsplanung sind gemäss der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV) Bestandteile des ÖREB-Katasters. Neben dem Datensatz Nr. 73 werden auch die Datensätze Nr. 145, 157 und 159 im Verfahren der Nutzungsplanung erlassen. Sie wurden daher in Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU in diese Datenmodellierung integriert.
Gliederung nach Geobasisdatensätzen
Stand der Erschliessung (ID 74)
Die Modelldokumentation beschreibt die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, die dem minimalen Geodatenmodell zugrunde liegen. Ausserdem enthält sie die fachlichen Definitionen für den Stand der Erschliessung, welche die Grundlagen für die Modellierung bilden.
Planungszonen (ID 76)
Die Modelldokumentation beschreibt die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, die dem minimalen Geodatenmodell zugrunde liegen. Ausserdem enthält sie die fachlichen Definitionen für die Planungszonen, welche die Grundlagen für die Modellierung bilden.
Wohnungsinventar und Zweitwohnungsanteil (ID 202)
Die Modelldokumentation beschreibt die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, die dem minimalen Geodatenmodell zugrunde liegen. Ausserdem enthält sie die fachlichen Definitionen für den Datensatz «Wohnungsinventar» und Zweitwohnungsanteil».
Basismodell Sachpläne
Das Basismodell Sachpläne bildet die Basis für die minimalen Geodatenmodelle der Sachpläne gemäss Geoinformationsverordnung Anhang 1 und erfüllt weitere Anforderungen des Geoinformationsgesetzes insbesondere in Bezug auf Historisierung, Archivierung und Geodienste.
Als Basismodell kann dieses durch die Sachplanämter spezifisch erweitert werden. Weiterhin unterstützt es ein einheitliches Darstellungsmodell, integriert die Basismodule für minimale Geodatenmodelle (CHBase) von GKG-KOGIS und ermöglicht die Realisierung des Web-GIS Sachpläne.
