Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 20. August 2025

Bundesrat ordnet Einigungsverhandlung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn an

Bern, 20.08.2025 — Der Bundesrat wird über das Logistikvorhaben Emmepark Landshut im bernischen Utzenstorf erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Der Kanton Solothurn befürchtet, dass das Projekt sich verkehrlich erheblich auf sein Gebiet auswirkt. Andere Anpassungen des Richtplans Bern hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. August 2025 mit einigen Aufträgen genehmigt.

Der Kanton Bern hat in seinem Richtplan die Inhalte zu Mobilität und Verkehr aufgrund seiner aktualisierten Gesamtmobilitätsstrategie überarbeitet. Ausserdem hat er die Inhalte zum Thema Klima, zum kantonalen Landschaftsentwicklungskonzept (KLEK), zu den Abbau- und Deponiestandorten sowie zu weiteren Themen aktualisiert.

Ausserdem will der Kanton Bern das Logistikvorhaben Emmepark Landshut in Utzenstorf in seinem Richtplan festsetzen. Der Kanton Solothurn als Nachbarkanton befürchtet, dass sich dieses Vorhaben erheblich auf sein Gebiet auswirkt. Rund die Hälfte des Schwerverkehrs werde via Gerlafingen (SO) zum Autobahnanschluss in Kriegstetten (SO) fahren. Aufgrund dieser Vorbehalte hat er beantragt, ein Bereinigungsverfahren zu diesem Richtplanvorhaben einzuleiten.

Der Bundesrat hat am 20. August 2025 die Anpassungen, die der Kanton Bern an seinem Richtplan vorgenommen hat, mit einigen Aufträgen genehmigt. Gleichzeitig hat er den Entscheid über das Logistikprojekt Emmepark Landshut auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und dazu eine vorgängige Einigungsverhandlung angeordnet. Das UVEK hatte zuvor vergeblich versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Das Bereinigungsverfahren gemäss den Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 12 des Raumplanungsgesetzes (RPG) ist der letzte Versuch der gütlichen Einigung bei überkantonalen räumlichen Konflikten (zwischen zwei Kantonen oder zwischen Bund und Kanton). Für das Verfahren ist ein klarer Ablauf vorgesehen (s. Links). Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet der Bundesrat spätestens drei Jahre nach Anordnung der Einigungsverhandlung.

Links

Richtplanung Kanton Bern

Merkblatt zum Bereinigungsverfahren nach Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 12 RPG