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Veröffentlicht am 11. Januar 2006

Richtplan Kanton Zug: Bundesrat genehmigt Deponiestandort Stockeri mit Auflagen

Bern, 11.1.2006 - Der Richtplan des Kantons Zug sieht im Gebiet Stockeri der Gemeinde Risch eine Inertstoffdeponie vor. Der Standort dieses Vorhabens liegt im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Der Bundesrat genehmigt diesen Standort mit der Auflage, dass der Kanton bei der Anlage der Deponie und ihrer späteren Rekultivierung der besonderen Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes Rechnung tragen muss.