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Veröffentlicht am 20. Oktober 2004

Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Schwyz

Bern, 20.10.2004 - Der Bundesrat hat den Richtplan des Kantons Schwyz mit einigen Auflagen genehmigt. Der bisher gültige Richtplan aus dem Jahr 1986 wurde vollständig überarbeitet. Der neue Richtplan soll insbesondere dazu dienen, die unterschiedlichen Interessen an der Nutzung des Raumes fair gegeneinander abzuwägen.