Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 15. Januar 2003

Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons St. Gallen

Bern, 15.1.2003 - Der Bundesrat hat die Neufassung des Richtplans des Kantons St. Gallen genehmigt. Mit der Gutheissung sind einige Auflagen und Empfehlungen verbunden. Der aus dem Jahr 1987 stammende Plan wurde gesamthaft überarbeitet. Mit dieser Genehmigung wird der neue und gegenüber dem Vorgänger fortschrittlichere Richtplan auch für die Behörden des Bundes und der Nachbarkantone verbindlich, wobei die enge geografische Verflechtung auch in Zukunft zur Kooperation verpflichtet.