Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 22. Juni 2016

Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Luzern

Bern, 22.6.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den angepassten Richtplan des Kantons Luzern genehmigt. Der Richtplan erfüllt die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes. So hat der Kanton Luzern unter anderem die Vorgaben für Einzonungen an die neuen Bestimmungen angepasst. Dabei setzt er die Priorität bei der Nutzung von Potenzialen zur Verdichtung innerhalb bestehender Bauzonen.