Bundesrat schlägt massvolle Lockerung des Zweitwohnungsgesetzes vor
Bern, 16.8.2023 - Wer in touristischen Orten eine alte Wohnung abreisst und wieder neu aufbaut, soll künftig die Fläche um bis zu 30 Prozent vergrössern können. Falls dabei zusätzliche Wohnungen entstehen, dürfen diese aber nur als Erstwohnungen genutzt werden. Dies empfiehlt der Bundesrat dem Parlament in seiner Stellungnahme zu einer Parlamentarischen Initiative, die er an seiner Sitzung vom 16.08.2023 verabschiedet hat. Mit seinem Vorschlag berücksichtigt er die angespannte Wohnungssituation in einzelnen Orten. Die Parlamentarische Initiative sieht Lockerungen vor, die dem Bundesrat zu weit gehen.