Revision Raumplanungsgesetz - 2. Etappe (RPG 2)
Der Bundesrat überwies 2018 den Eidgenössischen Räten die Botschaft zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2), die das Bauen ausserhalb der Bauzonen betrifft. Während der parlamentarischen Beratungen wurde die Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» eingereicht. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) überarbeitete die Vorlage des Bundesrats und integrierte in diese Elemente, mit denen Kernanliegen der Landschaftsinitiative aufgenommen werden.
Der Ständerat hat der Vorlage RPG 2 am 16. Juni 2022 einstimmig zugestimmt. Ziel der Vorlage ist es, die Anzahl Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzone zu stabilisieren. Zudem hat er beschlossen, dass RPG 2 den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative darstellt. Der Nationalrat folgte in der Herbstsession 2023 dem Ständerat. Beide Kammern haben der Vorlage in der Schlussabstimmung vom 29. September 2023 einstimmig zugestimmt.
Am 7. November 2023 hat das Initiativkomitee die Landschaftsinitiative bedingt zurückgezogen. Da gegen RPG 2 als indirekter Gegenvorschlag bis am 15. Februar 2024 kein Referendum ergriffen wurde, gilt die Initiative nun als definitiv zurückgezogen. Der Bundesrat hat am 19. Juni 2024 die Vernehmlassung für die entsprechende Teilrevision der Raumplanungsverordnung gestartet. Am 9. Oktober 2024 ist die Vernehmlassungsfrist abgelaufen.
An seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 hat der Bundesrat die revidierte Raumplanungsverordnung verabschiedet. Er setzt das revidierte Raumplanungsrecht gestaffelt in Kraft: Der erste Teil gilt ab 1. Januar 2026, der zweite Teil ab 1. Juli 2026.
Bundesrat verabschiedet revidierte Raumplanungsverordnung
Die Zahl der Gebäude und die versiegelte Fläche dürfen ausserhalb der Bauzonen nur noch um 2 Prozent zunehmen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 in der Raumplanungsverordnung (RPV) festgelegt.

«RPG2 ist eine gelungene Revision»
Thomas Kappeler, Leiter der Sektion Recht im ARE, über die Stärken der jüngsten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes – und über die Kritik daran.