Wirkungen und Monitoring
Gemäss Art. 19 des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) müssen das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) dem Bundesrat periodisch Bericht über die Wirkungen und den Vollzug des ZWG erstatten. Diese Berichterstattung erfolgte erstmals vier Jahre nach Inkrafttreten des ZWG. ARE und SECO arbeiten - auch in Bezug auf das Monitoring - seit Ende 2017 eng zusammen.